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Wirtschaft

Kommentar von Conrad Gruber

REBOOT 10-2007

Die jüngsten aufregenden Vorkommnisse um Terrorverdächtige in Österreich haben die Frage wieder aufgeworfen: Darf es neben "Business Intelligence" in Unternehmen auch so etwas wie eine "Governmental Intelligence", sprich, Computerüberwachung, geben?

Business Intelligence ist ein hervorragendes Tool, das in den 1990ern seinen Siegeszug begann, um Ordnung und Aussagekraft in Unternehmensdaten zu bringen. Das verführerische Prinzip: Aus dem Sammeln und Aufbereiten von Daten werden Erkenntnisse über ein Unternehmen gewonnen, auf deren Basis man dann bessere strategische Zukunftsentscheidungen fällen kann, um die Marktsicherheit des Unternehmens zu gewährleisten.

Dieses Prinzip ist eine "Überwachung" im positiven Sinn: Aus Einzeldaten, mit denen man im Normalfall wenig Konkretes anfangen kann, formt sich durch die Verknüpfung mit anderen Daten ein konkreteres Bild über Ereignisse und Abläufe.

Nicht umsonst wurde vom Erfinder Howard Dresner diese Methode mit "Intelligence" gleichgesetzt, und zwar angelehnt an den Namen der Central Intelligence Agency (CIA) in den USA.

Und damit sind wir schon beim Punkt: In Österreich ist derzeit eine Diskussion im Gange, ob man polizeilicherseits private Computer überwachen darf (durch unbemerkte Trojaner o.ä.), und die daraus gewonnenen Daten mit einer Bedrohungsmatrix abgleichen darf, im Sinne der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung - als "Governmental Intelligence" gewissermaßen. Das Problem dabei ist, dass diese Datensammlung - naturgemäß - ohne Mitwissen des Computerbenutzers stattfinden soll, und dass dies dem Rechtsgrundsatz des Schutzes der Privatsphäre widerspricht. Terrorbekämpfung ja - aber auf Kosten des Ausspionierens privater Computerdaten, wird den Österreicherinnen und Österreichern sehr wahrscheinlich schwer nahezubringen sein.

An Mitteln fehlt es ja nicht: Der vieldiskutierte, so genannte "Polizei-Trojaner" soll sich in Computern einnisten, dort Daten sammeln und an die amtlichen Schnüffler zurück schicken. Das Problem: Das funktioniert rechtlich nur bei PCs, die keine Firewall und keinen Virenschutz haben, denn die Umgehung von Sicherheitsfeatures des Ziel-PCs ist auch für die Polizei strafbar und daher als Beweismittel unbrauchbar. Bleibt am Ende die Frage: Was soll es bringen, wenn die Computerpolizei nur ungeschützte Geräte ausspionieren kann, mit denen garantiert kein böswilliger Computerhacker oder Terrorist arbeitet? Hier mag beim Staat zwar guter Wille vorhanden sein, aber wenig "Intelligence".

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REBOOT - Kommentar von Conrad Gruber

Kommentar von Conrad Gruber - Die Monatsrückschau auf den österreichischen IT-Markt.

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Christian Henner-Fehr

Christian Henner-Fehr schreibt als freier Autor für den MONITOR und arbeitet als Trainer und Berater in den Bereichen Projektmanagement und Kommunikation. Sein Interesse gilt dem Web 2.0 und den Einsatzmöglichkeiten von Social Media in Organisationen und Unternehmen. ..mehr..

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