Als Innovationstreiber fungiert einmal mehr Chipschmiede Intel, die seit 2003 regelmäßig für neue Prozessorsysteme (Prozessor, WLAN-Komponente, Chipset) im Notebook-Umfeld sorgt. Mit dem neuen Centrino Pro hat man sich vor allem jener Punkte angenommen, "die IT-Manager um den Schlaf bringen", wie es Hannes Schwaderer, Geschäftsführer Intel Deutschland, Mitte Mai auf der Intel Customer Conference in München formulierte. "Notebooks halten mehr und mehr Einzug in Unternehmen, hängen aber selten am Kabel und sind deshalb schwerer zu managen und monitoren." Das bittere Fazit: Management und Datensicherheit werden zu neuen Herausforderungen.
Aktives Management für Notebooks
Intel hat mit seiner Active-Management-Technologie (AMT) auf diese Anforderungen reagiert. Sie bietet standortunabhängige Verwaltungs- und Servicemöglichkeiten, deren jeweilige Verfügbarkeit von der Anbindung des Gerätes an das Netzwerk (Kabel, drahtlos mit WLAN oder extern mit VPN) und Stand der Energieversorgung (Steckdose, Akku) abhängt.Basis für die Kommunikation zwischen Notebook und zentraler Administration ist eine hardwareintegrierte Firmware, die unabhängig vom Status des Betriebssystems für einen TCP/IP-Kommunikationskanal sorgt. Das Notebook bleibt damit für einen Administrator auch dann erreichbar, wenn zum Beispiel das Betriebssystem nicht gestartet wurde oder defekt ist.
Außerdem können durch dieses Fernwartungs-Feature die Servicekosten gesenkt werden. Das verspricht zumindest eine Intel-Studie aus dem Jahr 2005, nach der die PC-Betreuungskosten eines Service-Centers durch eine effiziente Remote-Unterstützung um 40% und mehr gesenkt werden könnten - jetzt sollen hier auch Notebooks ihren Beitrag leisten.
Datensicherheit als Herausforderung

„Der Trend bei Business-Notebooks geht weiterhin eindeutig in Richtung Mobilität.“ - Martin Liboswar, Produktmanager Lenovo Österreich
Wer haftet, wenn ein Notebook mit wichtigen Daten verloren geht oder gestohlen wird? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, folgt man Dr. Wolfgang Zankl, Leiter des europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht (www.e-center.co.at). Vor allem zwei Szenarien sind hier relevant, Schadenersatzforderungen gegen den Dieb oder den Dienstnehmer jenes Unternehmens, dem Notebook und Datenmaterial gehören. "Primär haftet der Dieb", so Zankl, "der aber nicht immer gefasst werden kann. Die Haftung des Dienstnehmers ist im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) festgelegt, das aber dem Dienstnehmer eine Reihe von Privilegien einräumt." Unternehmen müssten sich hier durch klare Security-Policies absichern - und Dienstnehmer, in dem sie die Sicherheitsfeatures, die die Geräte bieten, auch benützen.
An solchen Sicherheitsfeatures ist inzwischen kein Mangel mehr. Sie lassen sich grob in folgende Kategorien einteilen:
- Zugangskontrolle über Smartcard, erweiterten BIOS-Schutz, Fingerprint-Leser (das Passwort allein stellt keine Hürde dar),
- Schutz des Festplattenlaufwerks vor unbefugtem Zugriff (auch dann, wenn es ausgebaut wird!),
- Datenverschlüsselung, möglichst einfach zu nutzende und automatisierte Backup- und Restoremöglichkeiten,
- Schutz vor mechanischer Beschädigung und damit verbundenem Datenverlust (etwa bei einem Unfall),
- Datenvernichtung beim Ausmustern des Notebooks.







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8/2011
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Alexandra Riegler arbeitet als freie Journalistin in den USA. Zu ihren Spezialgebieten zählen die Themen Technologie und Forschung. 