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Hard & Software

VÖSI

Software-Verband gegen Vergebührung von Verträgen

Schriftliche Verträge müssen vergebührt werden, heißt es im österreichischen Gebührengesetz. Auch bei Abschluss eines schriftlichen Software-Lizenzvertrages fällt daher eine Gebühr an. Das gilt nur in Österreich und nicht im Rest Europas. Dagegen wehrt sich jetzt der VÖSI (Verband der österreichischen Software-Industrie). VÖSI Präsident und BEKO-Chef Peter Kotauczek vehement: "Wir halten das Gebührengesetz für ein großes Unglück." Seine klare Forderung: "Bitte abschaffen".

„Warum ist es nicht möglich, dass sich die Entscheidungsträger endlich einmal mit dem Thema Software auseinandersetzen?“ - Peter Kotauczek VÖSI-Präsident

In einem offenen Brief noch an die alte Regierung im alten Jahr (Finanzminister Karl Heinz Grasser, Wirtschaftsminister Martin Bartenstein) hatte der VÖSI die Abschaffung der Vergebührung von Software-Lizenzverträgen gefordert. Passiert ist bis dato nichts, außer dass der VÖSI beim Branchentalk Ende Jänner seine Kritik in punkto "Zwangssteuer" für die heimische Industrie neuerlich nachdrücklich wiederholt hat.

Die Vergebührung von Software-Verträgen (und der Kampf dagegen) sind nichts Neues. Bereits 1980 hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in dieser Angelegenheit entschieden, dass vergebührt werden muss. Die aktuelle, neuerliche Diskussion wurde durch einen Erlass des VwGH vom September 2006 ausgelöst. IBM war in diesem Fall der Lizenzgeber, das Bundesrechenzentrum der Lizenznehmer. Der VwGH hat in seinem Urteil vom 7. September neuerlich bestätigt, dass die Vergebührung von SW-Lizenzverträgen zu erfolgen hat.

Rechtliche "Schlupflöcher"

Der rechtliche Hintergrund: SW-Lizenzverträge werden juristisch als "Bestandverträge" betrachtet ("sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält"), die zu vergebühren sind (wie zum Beispiel auch Mietverträge). Es gebe zwar einige legistische "Schlupflöcher", wie man die Vergebührung eventuell "umgehen" könne, das sei aber nach wie vor ziemlich riskant, unterstrich Kotauczek. Ein Ansatz zielt darauf ab, dass ein "Programmnutzungsvertrag", mit dem fertige Standardsoftware auf Datenträgern gegen einmaliges Entgelt übertragen wird, nicht gebührenpflichtig ist.

"Es geht darum, jetzt endlich legistisch Klarheit zu schaffen", resümierte der VÖSI-Präsident und verwies auf eine Konsequenz: "Was sollen sich die multinationalen Anbieter von uns denken?" Österreich sei damit ein unattraktives Hochpreisland für Software. "Wir fordern die neue Regierung daher auf, durch eine Gesetzesänderung Klarheit zu schaffen", richtete Kotauczek einen eindringlichen Appell an die Politiker, die er hart kritisierte: "Warum ist es nicht möglich, dass sich die Entscheidungsträger endlich einmal mit dem Thema Software auseinandersetzen?"

Dass es auch anders geht zeigen übrigens unsere nächsten Nachbarn: In Bayern gehen die Uhren anders, dort wurde von der Staatsregierung bereits 1998 die Software-Offensive Bayern gegründet.

www.voesi.or.at

www.software-offensive-bayern.de

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MONITOR-Autoren
Alexander Hackl

Alexander Hackl ist freier Journalist in Wien. Er ist Absolvent des Master- Programms „Qualitätsjournalismus“ an der Donau-Universität Krems und spezialisiert auf Technologiethemen. Seit drei Jahren ist er als Autor für den MONITOR und das Wirtschaftsmagazin FORMAT tätig. Das Hauptaugenmerk in seiner Arbeit liegt auf Informations- technologie im Kontext gesellschaftlich-wirtschaftlicher Zusammenhänge. ..mehr..

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