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Kennzeichnungspflicht

Lebensmittel mit Identitätsnachweis

Mit dem Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht nach EU-Recht wird neben der lückenlosen Produkt-Rückverfolgbarkeit auch ein neues Kapitel beim Zusammenwirken von Lebensmittelherstellung und EDV aufgeschlagen.

Gerald Kofler

Genau und detailliert werden künftig die Informationen sein, die sich mit der Kennzeichnung von Lebensmitteln befassen. In der EU-Verordnung 178/2002 ist Lebensmittelsicherheit und Produkt-Rückverfolgbarkeit genau geregelt. Am 01.01.2005 treten die Kennzeichnungsvorschriften der EU-Verordnung 178/2002 unwiderruflich in Kraft. Kernpunkt ist die Tatsache, dass fortan alle Aspekte der Lebensmittelherstellung als Kontinuum betrachtet werden. Und zwar von der Primär- und Futtermittelproduktion bis zum Verkauf der Lebensmittel bzw. der Abgabe an die Verbraucher. Denn jedes Glied in dieser Kette, die bisweilen zahlreiche Glieder hat, kann potenzielle Auswirkungen auf den Verbraucher haben.

Zwar wird es nicht notwendig sein, zu wissen, dass der Schweinebär in der Leberkässchnitte, Eberhart geheißen hat. Aber welche Zutaten neben Eberhart sonst noch im Leberkäs zu finden sind, will die neue Verordnung auf den Punkt genau wissen. Auch, dass er beim Huberbauern aus "Drübsdrü" im Stall gestanden ist und zusammen mit dreißig anderen Mastschweinen, die zu einer bestimmten Charge gehörten, österreichischen Maisschrot Nr. Soundso, brasilianisches Sojagranulat Nr. Soundso, einen bestimmten Ferkelstarter und ein bestimmtes Mastfuttermittel zu fressen bekam. Das alles verlangt die Regelung zur Produkt-Rückverfolgbarkeit.

Norm für Rückverfolgbarkeit

Der einzig sichere Weg, die Rückverfolgbarkeit eines Produktes zu gewährleisten, besteht in der Anwendung der Pan-Europäischen Norm zur Produktkennzeichnung in der Lebensmittelindustrie: die CCG-Norm EAN128. Diese Norm ermöglicht es anhand einer eindeutigen NVE (Nummer der Versandeinheit) den Inhalt eines Ladungsträgers eindeutig zu identifizieren und demzufolge die eindeutige Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

"Wir sind derzeit mitten in der Änderung", sagt Peter Kral von Manner Wien "Es gilt hereinkommende Chargen mit Produktchargen zu verknüpfen und die Chargeninfo an den Kunden weiterzuleiten. Hierbei hat jeder Bereich seine Probleme und muss einzeln behandelt werden." In den Griff bekommen hat man bereits den Bereich der Kennzeichnung. Zum Aufbringen der notwendigen Informationen verwendet man je nach Anforderungen Stempel, Klebeetiketten oder spezielle Inkjet Drucker. Letztere kommen beispielsweise bei der Kennzeichnung der berühmten rosa Packerln zum Einsatz.

"Derzeit ist dieses Thema in aller Munde", sagt Gerhard Resch, Geschäftsführer von der Firma Bluhm Systeme Österreich und rechnet jetzt schon mit Lieferengpässen hin zum Jahresende. Bluhm Systeme hat sein komplettes Produktsortiment auf die Bereiche Etikettieren, Codieren und die Kennzeichnung von Produkten und Verpackungen abgestimmt. Vom berührungslosen Ink-Jet- über Laserdrucker bis hin zur kompletten Kennzeichnungs- und Logistikapplikation bietet Bluhm Systeme ein breites spezifisches Hardwarefeld, samt Softwareunterstützung.

Jede Charge auf Knopfdruck

Schon seit einem Jahr wird mit der Softwarelösung Sis Evolution LPH bei dem oberösterreichische Agrounternehmen Saatbau Linz die Rückverfolgbarkeit sichergestellt. "Wir können für jede Charge auf Knopfdruck feststellen, wann, wo, wie und aus welchem Saatgut das Getreide produziert, von wem es wie verarbeitet wurde und in welchem Silo es endgelagert war", fasst Eugen Perg, IT-Leiter bei Saatbau Linz die Vorteile der Softwarelösung Sis Evolution LPH zusammen. Das Oracle basierte System unterstützt webunterstützt neben Warenwirtschaft, Produktionsplanung und -steuerung den gesamten landwirtschaftlichen Prozess.

Als mittelbetrieblicher Produzent von Pflanzensäften und Sirupen hat sich der Unternehmer Michael Drapal langfristig auf die Umstellung vorbereitet. Bereits im Jahr 2001 hat er begonnen alle Schritte vorzubereiten, die notwendigen Untersuchungen in die Wege zu leiten und schlussendlich von einem so entstandenen Netzwerk aus Sachverständigen profitiert. "Dies hatte insbesondere logistische Hintergründe, sagt der Firmeninhaber. Denn Verpackungen werden auf ein Jahr bestellt und kosten Geld. Wer kann es sich schon leisten, Teile davon einfach fürs Altpapier zu bestellen."

99 Prozent sind KMU

"99 Prozent der österreichischen Lebensmittelerzeuger sind KMU mit durchschnittlich 8 Mitarbeitern", sagt der Unternehmensberater Bernd Maierhofer. Er hat sich auf Lebensmittelsoftware spezialisiert und als Programmierer ernährungswissenschaftlicher Software und Lösungen für Industrie, Zwischenhandel und Weiterverkäufer einen Namen gemacht. Als Dienstleister für KMU bietet Maierhofer unter dem Label Dato Denkwerkzeuge an, seine Datenbanken und Programme zu öffnen. Das Thema EU-konforme Kennzeichnung von Nährwerten, Allergieinformationen und Zutatenlisten wird als Dienstleitung offeriert. So haben auch Kleinbetriebe Gelegenheit, die Umsetzung der neuen Richtlinien zu erledigen und die normgerechte Erfüllung sicherzustellen.

"Als Großanbieter können Gustana, Vitana und Club Menue Service den neuen Zeiten bei der Lebensmitteldeklaration gelassen entgegen sehen", sagt DI Wolf Baier, Leiter der EDV-Abteilung. "Auch wenn Lieferanten von der Umsetzung der Traceabilitybestimmungen her säumig sind, werden wir in der Lage sein, selbst die strengen Vorgaben des Lebensmittelhandels locker zu erfüllen."

Menupro, ein Softwarepaket zur Artikel-, Kunden-, und Auftragsverwaltung nimmt die neuen Erfordernisse schon vorweg. "Denn", so Programmautor Herbert Wulz, von der Wulz & Meesen OEG, "es integriert neben warenwirtschaftlichen und ernährungswissenschaftlichen Aspekten auch den Bereich Rohwarenmanagement." Wulz, ein Mitbegründer des Labels Dato Denkwerkzeuge, agiert auch als IT-Consultant in Fragen zur Lebensmitteldeklaration, der Etikettierung und der Inhaltsstoffberechnung (Bundeslebensmittelschlüssel).

Umfassende Informationen zu den Themen Lebensmittelkennzeichnung und Traceability bietet übrigens auch die Lebensmittelversuchsanstalt, die immer wieder Kurse zu verschiedenen Sach- und Fachbereichen anbietet.

Gerald Kofler ist als freier Journalist für Wirtschaftsmedien und Fachpublikationen tätig.


Links:


EU178/2002: Regelung zur Produkt-Rückverfolgbarkeit

Die Artikel 18-20 dieser Verordnung regeln die Rückverfolgbarkeit von Produkten in allen Produktionsstufen. Das bedeutet:

  • Die Rückverfolgbarkeit ist über alle Stufen sicherzustellen.
  • Die Person muss feststellbar sein, von dem der Verkäufer eine Ware erhalten hat.
  • Dazu sind Systeme und Verfahren einzurichten, die den zuständigen Behörden auf Verlangen die notwendigen Informationen mitteilen können.
  • Waren sind ausreichend zu kennzeichnen, um ihre Rückverfolgbarkeit auch für den Konsumenten zu ermöglichen.
  • Waren, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind vom Markt zu nehmen. Die Information des Verbrauchers muss "effektiv und genau" erfolgen.
  • Einzelhandel/Vertreiber leiten im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeiten Verfahren zur Rücknahme ein, geben sachdienliche Informationen zur Rückverfolgbarkeit und arbeiten an den Maßnahmen der Erzeuger, Hersteller... und/oder Behörden mit.
  • Eigene Herstellung des Handels = volle Eigenverantwortung. Dies gilt analog für Futtermittel. Das bedeutet auch, dass Rücknahmen vom Markt minimiert bzw. ganz ausgeschlossen werden können, weil in bestimmten Produktionsstufen eingegriffen werden kann. Das heißt nicht zuletzt: Verhütung von Verunsicherung der Verbraucher und von Imageschäden für betroffene Firmen.

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Dr. Manfred Wöhrl ist Geschäftsführer der R.I.C.S. EDV-GmbH (Research Institute for Computer Science, www.rics.at), spezialisiert auf Securitychecks und Security-Consulting. ..mehr..

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