Christian Henner-Fehr
Der von der Telekom Austria und dem Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) gemeinsam entwickelte Anwaltsausweis vereint drei wesentliche Funktionen in einer einzigen Karte: er gilt sowohl als Anwaltslegitimation als auch als amtlicher Lichtbildausweis und er enthält die elektronische Signatur. Mit ihr lassen sich Verträge rechtswirksam unterzeichnen und auch sicher elektronisch transportieren. Für Anton Steinringer, Leiter von Telekom Austria Business Solutions, ist die Karte ein Vorzeigeprodukt, das in den Bereichen eGovernment und eCommerce wichtige Impulse setzt. "Der Ausweis ermöglicht es, zukünftig das Internet als Zugangsmedium für die sichere Abwicklung von eGovernment zu nutzen", so Steinringer.
Startschuss bereits 1990
Für Österreichs Anwälte hat das elektronische Zeitalter schon vor längerer Zeit begonnen. Bereits 1990 erfolgte gemeinsam mit der Telekom Austria der Startschuss für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV), an dem heute so gut wie jeder Anwalt beteiligt ist. ERV ist aus dem Gerichtsbetrieb nicht mehr wegzudenken, allein im Vorjahr wurden 6,2 Mio. Schriftsätze zwischen Österreichs Anwälten und den Gerichten über ERV verschickt.
"Mit der elektronischen Signatur verfügt der Anwalt über die Möglichkeit eines gesicherten, verschlüsselten und rechtsgültigen Kommunikationsmittels, von dem auch die Klienten profitieren", erklärt Steinringer. "Beispielsweise kann ich damit als Kunde meinen Anwalt verschlüsselt und rechtswirksam beauftragen, einen Vergleich in meinem Namen abzuschließen", verweist Steinringer auf die Möglichkeiten, die die elektronische Signatur bietet. Mit der Karte stehe den Anwälten die Türe zum eGovernment offen, "die Karte ermöglicht es dem Anwalt, schnell und sicher an neuen eGovernment-Anwendungen teilzunehmen", so Steinringer.
Beteiligt an der Entwicklung des Ausweises war neben Telekom Austria und ÖRAK auch A-Trust, das mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich der digitalen Signatur als derzeit einziges heimisches Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben Österreichs und der EU erfüllt. Die Signatur garantiert dem Empfänger sowohl die Unversehrtheit der Mitteilung als auch die Authentizität des Absenders.
Voraussetzung für den elektronischen Transport von Daten und Informationen ist eine entsprechende Infrastruktur. Hier sieht die Telekom Austria als eine ihrer Hauptaufgaben, "die Basisdienste zur Nutzung von eGovernment-Anwendungen zur Verfügung stellen", so Steinringer. Die besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Breitband-Technologie. "Eine flächendeckende und sichere Breitbandvernetzung ist die Grundlage für die Kommunikation sowohl innerhalb der öffentlichen Verwaltung aus auch die der Bürger mit den Behörden", urteilt Steinringer und verweist auf das große Datenvolumen von eingescannten Dokumenten wie zum Beispiel Urkunden.
Sichere Zustellung
Wie sieht es aber mit der Zustellung elektronischer Dokumente aus? Hier arbeitet die Telekom Austria an neuen Applikationen, mit denen eine sichere Zustellung gewährleistet sein wird. "Die elektronische Zustellung spiegelt die gesicherte Zustellung wider, wie wir sie von RSa- und RSb-Briefen her kennen", erklärt Anton Steinringer. Nachdem mit dem eGovernment-Gesetz, das vor kurzem in Kraft getreten ist, die gesetzliche Grundlage geschaffen worden sei, plane sein Unternehmen noch in diesem Quartal einen Testbetrieb. Dabei wird es zwei Verständigungsversuche per SMS oder Email geben, die den Empfänger auf die Hinterlegung hinweisen. Holt dieser das Dokument trotzdem nicht ab, erfolgt eine physische Benachrichtigung per Postkarte. "Die gesetzlichen Fristen beginnen ebenso wie bei der physischen Benachrichtigung über ein zuzustellendes Schriftstück mit dem Zeitpunkt der ersten Benachrichtigung zu laufen", verweist Steinringer auf die ähnliche Verfahrensweise.
Die Verwendung des Zustelldienstes setzt die Registrierung des Empfängers voraus, erfolgt also auf freiwilliger Basis. Genutzt werden kann die elektronische Zustellung von Behörden, aber auch von Unternehmen. Um an einem elektronischen Zustellservice teilnehmen zu können, benötige der User lediglich eine gesetzeskonforme, elektronische Identifikation, so Steinringer.
Auf diese Weise, ist sich Steinringer sicher, werde der Bürger schon bald nonstop Zugang zu allen für ihn relevanten Anlaufstellen haben, egal ob auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene. "Die entsprechenden Schnittstellen vorausgesetzt", so Steinringer, "werden die Behörden benötigte Dokumente untereinander austauschen können, ohne dass wir uns als Bürger darum kümmern müssen". Wichtig sei es, dass sowohl für die Bürger als auch für die Behörden der Nutzen im Vordergrund stehe. Gelingt es, diese Vorgabe in die Praxis umzusetzen, ist wohl nicht nur Anton Steinringer davon überzeugt, dass eGovernment so manche Erleichterung für uns als Bürger bringen wird.



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