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Netz & Telekom

Neues Telekommunikationsgesetz hat viele Kritiker

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) ist seit 25. August 2003 in Kraft. Genau einen Monat verspätet hat Österreich damit die EU-Vorgabe (Realisierung bis 25. Juli) erfüllt. Die Anzahl der betroffenen Unternehmen (Anbieter von Kommunikationsnetzen und -diensten) hat sich deutlich erhöht, die Rolle der RTR (Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde) ebenso. Für Wirtschaft und Konsumenten ergeben sich durch das neue TKG eine Reihe von Rechten. - Und wie sieht die Branche das neue TKG? Monitor Autorin Christine Wahlmüller hat sich umgehört und viel Kritik entdeckt.

René Tritscher, Geschäftsführer des Fachverbandes der Telekom- und Rundfunkunternehmen der Wirtschaftskammer

Es ist zu bedauern, dass vom Gesetzgeber mit dem TKG 2003 lediglich die "Pflichtübung" der Umsetzung der EU-Richtlinien erfüllt wurde und die großen Probleme für die Kommunikationsbranche nicht angegangen wurden. Für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes wären 1. eine echte Reform der Behördenstruktur zur Verkürzung der Verfahrensdauer, 2. Verbesserungen für den Um- und Ausbau der Infrastruktur (Stichwort Breitbandförderung und Leitungsrechte) sowie 3. das Eindämmen der überschießenden Konsumentenschutzrechte nötig gewesen. Keines der Themen wurde jedoch aus meiner Sicht zufriedenstellend gelöst.

Adriane Kaufmann, Abteilung für Rechtspolitik, Wirtschaftskammer

Anbieter von Kommunikationsdiensten und -netzen sollten sich im Detail über ihre Verpflichtungen gegenüber der Regulierungsbehörde informieren bevor sie ihre Dienste bereitstellen. Den Unternehmen wiederum bringt das neue TKG allgemein Erleichterungen hinsichtlich der SMS- und E-Mail Werbung. Im B2B Bereich ist eine vorherige Zustimmung für den Empfang von E-Mail- und SMS-Werbung nicht mehr notwendig. Weiters wurden die Voraussetzungen für die Rufnummernübertragung im Mobilfunk geschaffen und es ist beispielsweise die kostenlose Sperre von Mehrwertnummern einmal pro Jahr möglich.

Johannes Schwertner, Vorstand UTA (bis Ende März 04)

Im Wesentlichen hat der Gesetzgeber eine professionelle Umsetzung des EU-Richtlinienpakets auf den Tisch gelegt. Bedauerlich bleibt, dass die Chance, die vorhandenen Defizite auszuräumen nicht in ausreichendem Maß genutzt wurde. Insbesondere im Bereich der Rechtsdurchsetzung - Stichwort Sanktionen, Verfahrensdauer und Parteistellung - blieb es im Großen und Ganzen bei der bestehenden unzureichenden Rechtslage. Viele bestehende Probleme wurden einfach auf zu erlassende Verordnungen ausgelagert, anstatt sie im TKG einer abschließenden Regelung zuzuführen.

Die Aufwertung der Telekom-Control-Kommission bedeutet natürlich auch eine große Chance für die Weiterentwicklung des Wettbewerbs, vorausgesetzt, diese Chance wird auch tatsächlich ergriffen. Jüngste Entscheidungen der Telekom-Control-Kommission - wie die Genehmigung der Streichung des Minimumtarifs, aber auch der Tik Tak Tarife insgesamt - gefährden den Erfolg der Liberalisierung in Österreich. Wir wünschen uns die rasche Umsetzung des TKG (Märkteanalyse und Auflagen für SMP-Betreiber) sowie eine transparente Vorgangsweise und die Einbindung der alternativen Betreiber in die Entscheidungsfindung.

Claudine Vartian, Partnerin der Wirtschaftskanzlei Cerha Hempel Spiegelfeld; Expertin für Telekommunikationsrecht und Autorin eines 950seitigen Kommentars zum neuen TKG

Die Stärken und Schwachstellen des neuen Gesetzes lassen sich nach so kurzer Geltungsdauer noch nicht identifizieren, da naturgemäß kaum auf praktische Erfahrungen mit der Vollziehung der neuen Bestimmungen zurückgegriffen werden kann: Denn obwohl das neue TKG 2003 die europarechtlichen Rahmenrichtlinien umsetzt und diese sogar vielfach übernimmt, kommt den Regulierungsbehörden dennoch bei der Vollziehung ein weiter Spielraum zu. Ob das in § 1 TKG 2003 verankerte Ziel des Gesetzes, den Wettbewerb in der elektronischen Kommunikation zu fördern, auch tatsächlich erreicht wird - und man daher von einem "gelungenen" neuen Regulierungsrahmen reden kann -, kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt werden. Gesetz und Regulierungsbehörden werden jedenfalls daran zu messen sein. Die Wettbewerbsregulierung bildet jedenfalls den eigentlichen Kern des Gesetzes. Die "neue" Wettbewerbsregulierung gestaltet sich dabei flexibler als nach der alten Rechtslage, ohne den Grundsatz der sektorenspezifischen ex-ante-Regulierung völlig aufzugeben. Vorabverpflichtungen sind im neuen TKG 2003 nur noch dort vorgesehen, wo kein wirksamer Wettbewerb besteht und immer nur unter Wahrung des Grundsatzes der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit.

Kurt Einzinger, Generalsekretär der ISPA (Internet Service Provider Austria)

Wir sehen das neue TKG mit gemischten Gefühlen. Im Moment spüren wir nur die Nachteile. Auch die ISPs fallen jetzt unter die Anzeigepflicht, müssen jetzt z.B. ihre AGB bei der RTR einreichen und für die RTR einen finanziellen Beitrag leisten. Andererseits ist z.B. für den DSL-Markt noch keine Marktdefinition vom Regulator erfolgt. Das sollte schleunigst geschehen, damit Maßnahmen gesetzt werden können. Eine flexiblere Gestaltung des Wholesale-Marktes, die Förderung der Entbündelung oder mehr Transparenz, wenn die Telekom Austria neue Produkte oder neue Technologien auf den Markt bringt - das wären Maßnahmen, die für einen fairen Wettbewerb sorgen würden.

Positiv ist, dass im neuen TKG keine verpflichtende Datenaufbewahrung für ISPs beschlossen wurde, negativ ist der neue "Spam-Paragraph", d.h. dass Werbung via e-Mail versendet werden darf. Das spüren die Provider natürlich voll, und der Spam hat erschreckend zugenommen. Wir fordern daher, dass diese Bestimmung wieder verschärft wird.

Martin Fröhlich, Leiter der Abteilung Regulierung, Telekom Austria

Laut neuem TKG sollen Regulierungseingriffe nur mehr dort stattfinden, wo noch kein oder noch nicht ausreichend Wettbewerb besteht. Den Regulierungsbehörden wird durch das neue Gesetz auch ein differenzierteres Instrumentarium zur Verfügung gestellt, um dem zwischenzeitlich entstandenen Wettbewerb Rechnung zu tragen und einem eventuellen Marktversagen punktgenau Abhilfe zu schaffen. Diesen Schritt, der die tatsächlichen Markt-Gegebenheiten besser als bisher berücksichtigt, begrüßen wir ausdrücklich.

Aus unserer Sicht ebenfalls wichtig sind die Bestrebungen zu einer europaweiten Harmonisierung der Regulierungsmaßnahmen: Denn Österreich war, bezogen auf die Intensität der Regulierung im Telekom-Sektor, stets im Spitzenfeld. In Zukunft erfolgt die Regulierung im europäischen Einklang - für Österreich die Chance vom "überregulierten" Sonderfall Europas zu einem wettbewerbsfähigen Land mit dynamischem Telekommarkt zu werden.

Jørgen Bang-Jensen, CEO ONE

Das Gesetz hat keine neue Behördenstruktur bzw. keinen verbesserten Instanzenzug eingeführt und damit eine jahrelange Branchenforderung unbeachtet gelassen. Verfahren vor dem Höchstgericht nehmen oft Jahre in Anspruch und reduzieren die Planungssicherheit der Unternehmen massiv. Ein zusätzlich eingeführtes obligatorischen Streitschlichtungsverfahren VOR dem eigentlichen Verfahren bei der Telekom-Control-Kommission ist nach bisherigen Erfahrungen lediglich ein Zeitfresser.

Es sind keine wesentlichen Verbesserungen im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Ausbau und der Anpassung von Infrastruktur (Leitungen wie auch Mobilfunk-Sendeanlagen) erfolgt. Es gibt nach wie vor keine bundesweit einheitlichen Regelungen betreffend Grenzwerte oder bauliche Vorschriften, dafür gibt es aber weiterhin lokale und regionale Sonderregeln, die bis zur Willkür reichen.

Sowohl im TKG 2003 als auch in einer darauf basierenden Verordnung (NÜV) sind die Regeln für die Implementierung mobiler Nummernportabilität festgelegt. Diese werden dem Thema aber nicht in allen Aspekten gerecht, daher kommt es auch zu langen und komplizierten Verfahren bei der Regulierungsbehörde.

In letzter Minute wurden in das Gesetz noch einige zusätzliche Nutzerrechte eingefügt, die dem Kunden keine wirklichen Vorteile bringen, den Betreibern aber deutliche Mehrkosten verursachen. Weit überzogen ist auch der Spielraum der Regulierungsbehörde, was deren Möglichkeiten zur Anforderung von Daten von den Betreibern anlangt.

Elisabeth Mattes, Unternehmenssprecherin, Mobilkom

Das Gesetz ist viel strenger, als von der EU in den diversen Richtlinien gefordert. Österreich gehört somit eher zu den Vorreitern in Sachen Regulierung, wobei hier der Eindruck von Regulierung als Selbstzweck erscheint. Nach Van Miert gibt es in Österreich ausreichend Wettbewerb im Mobilfunkbereich.

Für die Mobilfunkanbieter bedeutet dies, dass durch die neue Informationspflicht der Behörde sämtliche gewünschte Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Das ermöglicht nicht nur einen großen Einblick in die Geschäftgebarung, sondern verursacht auch einen großen Aufwand für die einzelnen Betreiber. In keiner anderen Branche hat eine Behörde derartige Kontroll- und Mitspracherechte. Für die mobile Nummernportierung muss jeder Betreiber neues Equipment und Software kaufen, definierte Prozesse müssen zudem neu gestaltet werden. Dies bedeutet einen erheblichen Aufwand und sehr hohe Kosten.

Wir würden uns wünschen, dass die Informationspflichten taxativ aufgezählt und die Befugnisse der Behörde hinsichtlich der Verpflichtung zur Datenübermittlung eingeschränkt werden.

Jan Engelberger, Stv. Geschäftsführer des VAT (Verband alternativer Telekom-Netzbetreiber)

Das neue TKG bedeutet auf jeden Fall deutlich mehr Aufwand, sowohl für die Regulierungsbehörde als auch für die Betreiber. Dies gilt besonders für die neue Wettbewerbsregulierung. Daneben bedeutet das neue System natürlich auch Unsicherheit über die zukünftige Regulierung - aber gleichzeitig auch eine große Chance, Probleme der Vergangenheit, wie etwa die Entstehung eines Quasi-Monopols im ADSL-Bereich, einer Lösung zuzuführen.

Negativ ist das Fehlen von Lösungen für seit Jahren bekannte und von der Branche immer wieder aufgezeigte Probleme, insbesondere das Fehlen eines funktionierenden Instanzenzugs (derzeit sind mehr als 140 Entscheidungen der Regulierungsbehörde, tlw. noch aus 1998, beim Verwaltungsgerichtshof anhängig) und das Fehlen von effektiven Durchsetzungsmöglichkeiten. In beiden Bereichen gab es zwar Anpassungen, die aber nicht den gewünschten Effekt bringen werden. Im Bereich des Instanzenzugs etwa wird das nunmehr verpflichtend vorgeschriebene, vorgeschaltete Streitschlichtungsverfahren nur zu weiteren Verzögerungen führen und - jedenfalls in allen kritischen Fällen, v.a. wenn es um Entgelte geht - niemanden von der Ausschöpfung aller Rechtsmittel abhalten. Rasche Rechtssicherheit bleibt somit in weiter Ferne. Wir haben hingegen die Schaffung eines weisungsfreien und unabhängigen Berufungssenats in Telekom-Regulierungsfragen als zweite Instanz und den Ausschluss der Anrufungsmöglichkeit des VwGH vorgeschlagen.

Ernst Bonek, Institut für Nachrichtentechnik, TU Wien

Ein Abend Fernsehwerbung genügt um klar zu machen, wie scharf der Wettbewerb in Österreichs Telekommunikation ist, Festnetz und mobil. Auf die Marktdefinitionen durch die RTR darf man gespannt sein. Werden sie nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien des Marketing (Differenzierung nach Produkt, Region, Anbieterzahl, Nachfragegruppen) definiert werden oder werden sich Lobbyisten durchsetzen? - Preise unter Kosten werden auf Dauer den Markt und damit die Unternehmen ruinieren.
P.S.: Den professionellen Lobbyisten und Jammerern ins Stammbuch: Ein Business Case, dessen Erfolg auf politischer Intervention beruht statt auf neuen Produkten oder technischer Innovation, wird immer wackelig bleiben.


Details zum neuen TKG 2003

Mit dem TKG 2003, das seit 25. August 2003 das alte Telekommunikationsgesetz aus dem Jahre 1997 ablöst, sollen schwerpunktmäßig zwei Ziele erreicht werden:

1. ein „chancengleicher und funktionsfähiger“ Wettbewerb im Kommunikationssektor bei gleichzeitiger „Förderung effizienter Infrastruktureinrichtungen und Innovationen“.

2. umfassender, verbesserter Konsumentenschutz für alle Nutzer (Unternehmen und Privatpersonen)

Betroffen sind vom neuen TKG alle Unternehmen, die "öffentliche Kommunikationsnetze und -dienste" anbieten oder weiterverkaufen, d.h. Telekombetreiber, Internet Service Provider, Kabelnetzbetreiber, Mehrwertnummern-Anbieter sowie Rundfunkunternehmen, aber durch diese weite Definition z.B. auch neuerdings Call-Shops oder Internet-Cafés.

Die Rolle der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde (RTR) nimmt durch das neue TKG stark an Bedeutung zu. Alle Betreiber sind verpflichtet, ihr Angebot (Kommunikationsnetze, - dienste) bei der RTR anzuzeigen. Auch über jede Änderung oder Einstellung muss die RTR informiert werden. Die Anzeigeverpflichtung kann direkt online erledigt werden (www.rtr.at/agg) Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 58.000 Euro geahndet werden.

Die RTR ihrerseits muss lt. neuem TKG für die Umsetzung der neuen Wettbewerbsregulierung sorgen. Dafür wurden in einem ersten Schritt 18 Märkte statt der bisherigen vier Märkte (Festnetz-Telefonie, Mobiltelefonie, Zusammenschaltung, Mietleitungen) definiert. Als nächstes erfolgt eine Marktanalyse der 18 Märkte, wobei festgestellt werden soll, ob auf dem jeweiligen Markt "effektiver Wettbewerb" herrscht oder ob ein Unternehmen über "beträchtliche Marktmacht" verfügt und daher entsprechende regulatorische Maßnahmen durch die RTR gesetzt werden müssen (z.B. Antragsrecht an das Kartellgericht). Die Wettbewerbsaufsicht wird damit insgesamt stark intensiviert. Neu ist auch die EU-weite Koordination, wenn eine RTR-Entscheidung Auswirkungen auf den Handel mit den Mitgliedsstaaten hat.

Auswirkungen für Nutzer

Das TKG enthält sehr viele Bestimmungen in punkto Konsumentenschutz. So sind alle Betreiber verpflichtet, bestimmte Informationen über die Qualität ihrer Dienste zu veröffentlichen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) festzulegen sowie ein Teilnehmerverzeichnis herauszugeben. Weiters wurde festgelegt, dass der Einzelentgeltnachweis dem Kunden kostenlos zur Verfügung zu stellen ist (elektronisch oder in Papierform). Ein wichtiger Punkt für alle Handy-User ist die sogenannte "Mobil-Rufnummernportierung" (Telefonnummer plus Vorwahl kann zu einem anderen Mobilfunkbetreiber "mitgenommen" werden).

Literatur zum neuen TKG:

Broschüre der Wirtschaftskammer: René Tritscher/Adriane Kaufmann, Das neue Telekommunikationsgesetz 2003, 190 Seiten. Bestellung unter Tel. 0590100-236 oder per mail (mservice@wko.at) Kosten: 20,50 Euro (für WK-Mitglieder) bzw. 24,50 Euro.

Claudine Vartian, Kommentar zum neuen Telekommunikationsgesetz 2003. 950 Seiten, Dezember 2003, Verlag Österreich.

 

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MONITOR-Autoren
Christian Henner-Fehr

Christian Henner-Fehr schreibt als freier Autor für den MONITOR und arbeitet als Trainer und Berater in den Bereichen Projektmanagement und Kommunikation. Sein Interesse gilt dem Web 2.0 und den Einsatzmöglichkeiten von Social Media in Organisationen und Unternehmen. ..mehr..

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