Christian Henner-Fehr
Die Ziele sind ehrgeizig, die Anstrengungen gewaltig. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, wird E-Government die Beziehung zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgern revolutionieren. Online-Angebote ersparen uns den Weg zu den Behörden und erlauben die elektronische Übermittlung von Daten, aber auch die Überweisung von Geldbeträgen. Bei der Entwicklung von E-Government liegt Österreich in der europäischen Spitzengruppe. "Wir haben innerhalb der letzten zwölf Monate europaweit die größten Anstrengungen unternommen und nehmen derzeit den vierten Platz ein", wies Christian Rupp, Exekutivsekretär E-Government des Bundes, in seinem Eingangsstatement auf die Erfolge der Regierung hin. Grundlage für diese Erfolge sei die sehr enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Länder und Gemeinden, gab sich Rupp überzeugt.
Mit dem vor kurzem im Parlament verabschiedeten E-Government-Gesetz hofft die Bundesregierung, die Basis für weitere Erfolge geschaffen zu haben. Aber der Investitionsbedarf ist groß, möchte die Bundesregierung alle ihre ehrgeizigen Ziele realisieren. Andreas Pölzl, Berater bei der ICG Infora Consulting Group GmbH, ist davon überzeugt, dass diese nur in der Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft in Form von Public Private Partnerships (PPP) erreicht werden können: "Der Ausgangspunkt sind die Finanzierungsengpässe der öffentlichen Hand", so der Experte für E-Government. Bei PPP geht es aber nicht nur um Geld. Für Pölzl ist vor allem die Teilung des Risikos ein wesentlicher Bestandteil einer PPP. "Öffentliche Hand und Private engagieren sich gemeinsam und tragen gemeinsam die Risiken."
Der Versuch, PPP zu definieren, scheint nicht ganz einfach. "Der Begriff wird sehr inflationär verwendet", stellte Hans G. Zeger, Obmann der ARGE Daten, denn auch im Lauf der Diskussion fest. "Eigentlich ist ja mittlerweile fast alles PPP." Man dürfe aber zum Beispiel Outsourcing nicht mit PPP verwechseln, so Zeger. Eine PPP lässt sich wohl, den Ausführungen Andreas Pölzls folgend, am ehesten als eine Risikopartnerschaft bezeichnen, die öffentliche Hand und Private eingehen, um über einen bestimmten Zeitraum an der Erreichung eines gemeinsamen Zieles zu arbeiten. Bei diesem Ziel handelt es sich in der Regel um die Erbringung von Leistungen, die (noch) in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen. Diese sieht in einer solchen Kooperation nicht nur die Chance, Projektvorhaben zu finanzieren, sondern darüber hinaus die Qualität der Leistungen zu verbessern und die Kosten, die dafür aufgewendet werden müssen, zu reduzieren. Für die Wirtschaft sind solche gemeinsamen Vorhaben vor allem wegen der größeren Planungs- und Finanzierungssicherheit interessant.
Erich Dürnbeck, Unternehmensberater bei BDMS Consulting, sprach im Rahmen seiner Ausführungen von einer Win-Win-Situation. "Beide Seiten sollen von der Zusammenarbeit profitieren können." Gleichzeitig müsse aber auch der öffentliche Auftrag erhalten bleiben, fügte er hinzu. Das bedeutet aber auch: wenn beide Seiten auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten, folgen sie doch unterschiedlichen Handlungslogiken. So weist eine PPP nicht nur einen öffentlichen Charakter auf, sondern ist auch durchaus profit- oder renditeorientiert, wie Pölzl während der Diskussion hervorhob. Schließlich würden sich Private nur an solchen Projekten beteiligen, bei denen sich die Ausgaben im Laufe der Zeit amortisieren ließen.
Hier setzte die Kritik Zegers an. PPP lehnt er im Rahmen von E-Government ab, da es sich um öffentliche Aufgaben handelt. "Hier werden öffentlich-rechtliche Daten unter dem Begriff PPP verkauft", kritisierte er die mangelnde Sensibilität im Umgang mit den Daten der Bürger. Die Behörden säßen auf einem wahren Datenschatz, der für die Wirtschaft sehr interessant sei. Harald Neumann, Geschäftsführer der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) widersprach dieser Sichtweise entschieden. Das BRZ arbeite schon immer mit sensiblen Daten und sei sich der Verantwortung bewusst. Das BRZ werde auch in Zukunft alles tun, um dies weiterhin zu gewährleisten.
Auch in einem anderen Punkt konnte keine Einigung erzielt werden. Während Zeger die Ansicht vertrat, dass PPP mittelfristig zu einer Kostensteigerung führe, da Unternehmen die Verwaltungsabläufe filettieren könnten und so die Kostentransparenz verloren gehe, sah Neumann eher Einsparungspotenziale. "Nach dem neuen E-Goverment-Gesetz ist beispielsweise der Bürger von den Kosten befreit, wenn er bestimmte Verfahren online abwickelt", so Neumann. Für ihn lässt sich der Zug auch nicht mehr aufhalten, denn jeder profitiere von E-Government.
Andreas Pölzl ging sogar noch einen Schritt weiter. Für ihn kündigt sich mit PPP-Projekten im Bereich E-Government ein Kulturwandel an, der die öffentliche Verwaltung von Grund auf ändern werde. "Es geht vor allem um Chance-Management", so Pölzl, der sich hier wertvolle Synergien in der Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft erwartet. Diese Kooperationen können sehr unterschiedlich und in verschiedenen Ausprägungen vorkommen. In der im letzten Jahr unter der Leitung der deutschen Bertelsmann Stiftung entstandenen Studie "Public Private Partnership und E-Government" (http://www.initiatived21.de) führen die Autoren vier Grundformen von PPP auf und unterscheiden zwischen gesellschaftsrechtlicher Form, öffentlich-rechtlichen Vertragsbeziehungen, der Integration von Bürgerengagement und informellen Kooperationen. Die Wahl der Organisationsform hängt vor allem von der Komplexität und Formalisierbarkeit der Leistung ab, um die es geht. Auch Mischformen sind möglich, heißt es in der Studie.
Für Christian Rupp ist E-Government wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich. "Nur mit den entsprechenden Rahmenbedingungen wird es uns gelingen, uns gegenüber den europäischen Konkurrenten zu behaupten", schloss der Exekutivsekretär seine Ausführungen. Andreas Pölzl sieht die Entwicklung von E-Government in Europa vor allem durch ein fehlendes europäisches Vergaberecht behindert. "Europäische Vorgaben wären hier wünschenswert", so Pölzl.
Auch Harald Neumann sah hier Handlungsbedarf. "Die Rahmenbedingungen für PPP müssen präzisiert werden", ist sich der Geschäftsführer des BRZ sicher. E-Government ist für ihn vor allem deshalb etwas Positives, da auf diese Weise der Staat zum Bürger komme. Die Umstellung der Verwaltung auf elektronische Kommunikation sieht auch Hans G. Zeger als das große Plus von E-Government. Den PPP-Modellen steht er aber ablehnend gegenüber, denn "Einflussnahme in die öffentliche Verwaltung hat nur der Gesetzgeber, daher ist PPP ausgeschlossen".
Die Diskussion über die Einführung von PPP im Bereich E-Government ist in Österreich also noch lange nicht abgeschlossen. Beide Seiten, die öffentliche Hand als auch die Privatwirtschaft, müssen wissen, worauf sie sich einlassen, wenn sie sich auf solche Formen der Kooperation einlassen. Die Einführung des elektronischen Mautsystems in Deutschland hat gezeigt, dass eine solche Zusammenarbeit auch schief gehen kann. Aber von anderen zu lernen, ist ja nicht verboten.




7/2011
6/2011
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Lothar Lochmaier studierte nach einer Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann Sozial-und Wirtschaftsgeschichte sowie Politikwissenschaft in München, Madrid und Berlin. Heute arbeitet er als freiberuflicher Fach- und Wirtschaftsjournalist für diverse Print- und Online-Medien. Seine Schwerpunkte sind die Bereiche Informationstechnologie, Energiefragen und Managementthemen. 