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Kommunal

Wird 2004 das Jahr der elektronischen Signatur?

Gut Ding braucht Weile. Ein Spruch, der sich bei der elektronischen Signatur bewahrheitet. Ende 1999 gestartet ist das Projekt mehr als zäh angelaufen. Heute gibt es erst 30.000 Anwender, die meisten davon sind Unternehmen. Das soll sich jetzt ändern. E-Government, E-Banking und elektronische Rechnungslegung sollen 2004 zum Jahr der elektronischen Signatur machen. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist das E-Government Gesetz, das Ende Jänner vom Nationalrat verabschiedet wurde und mit 1. März in Kraft tritt.

Christine Wahlmüller

Einblicke in die Geldbörsen von heute zeigen es: Wir alle schleppen jetzt schon jede Menge Plastikkarten mit uns herum. Bankomatkarte, Kreditkarte(n), diverse Kundenkarten, Zutrittskarte fürs Büro usw. Wie viele Karten vertragen unsere Geldbörsen und brauchen wir tatsächlich? - Jetzt jedenfalls ist die sogenannte "Bürgerkarte" in aller Munde, zumindest bei allen jenen, die von E-Government sprechen. Wobei die Bürgerkarte nicht unbedingt für einen weiteren Zuwachs in unseren Geldbörsen sorgen wird (Gott sei Dank!). Ihre Funktion und Leistung hängt eng mit der elektronischen Signatur zusammen (siehe auch Kasten), die wiederum an ein Trägermedium wie z.B. einen Chip gebunden ist. Dieser Chip kann sich auf einer Bankomatkarte, aber auch auf einer Sozialversicherungskarte - hier ist die e-Card ja bereits im Gespräch - oder auf einem Studentenausweis befinden. Ein weiteres Trägermedium für die elektronische Signatur kann z.B. auch ein Mobiltelefon sein. Hier läuft bereits ein Pilotprojekt der Mobilkom, das als "A1 Bürgerkarte" bezeichnet wird (www.A1.net/buergerkarte).

Signatur: Noch im Dornröschenschlaf

Sinn und Zweck der Bürgerkarte ist es, alle Amtswege künftig komplett online abwickeln zu können. So können Dokumente rechtsgültig unterzeichnet werden. Womit bereits eine der Hauptanwendungen für die elektronische Signatur genannt wäre.

"Die elektronische Signatur ist kein Orchideenthema mehr", konstatiert Georg Serentschy, Chef der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR, der aber auch einräumt: "Bis dato befindet sich Österreich in punkto elektronische Signatur noch im Dornröschenschlaf". Nur 30.000 Anwender gibt es, eine Zahl, die deutlich hinter allen Erwartungen liegt. Denn das Signaturgesetz und die Möglichkeit zur elektronischen Signatur gibt es bereits seit knapp vier Jahren. Tatsächlich wurden die ersten digitalen Signaturen von Datakom allerdings erst im Februar 2002 ausgegeben. Mittlerweile wurde Datakom in die Telekom Austria integriert. Übrig sind heute fünf Anbieter: Größter Anbieter ist die A-Trust, ein Konsortium aus Banken, Telekom Austria, Rechtsanwaltskammertag und Wirtschaftskammer (hier wurde auch der Bereich digitale Signatur der Datakom integriert). Weiters bieten die Arge Daten, die Generali, das Grazer Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie (IAIK) der TU Graz und das Grazer Software-Unternehmen "Web und Co" ihre Zertifizierungsdienste an. Alle Anbieter stehen unter der Aufsicht der RTR, die somit letztlich für die Sicherheit der elektronischen Signatur verantwortlich ist.

Welches Zertifikat wofür?

A-Trust ist in Österreich zur Zeit der einzige akkreditierte Zertifizierungsdienstanbieter, bei dem qualifizierte Zertifikate erhältlich sind. Qualifiziert heißt, dass es sich um den höchsten Sicherheitsstandard in punkto elektronische Signatur handelt. Für E-Government Anwendungen wie z.B. Kinderbetreuungsgeld oder Studienbeihilfe reicht derzeit zwar noch die sogenannte "Verwaltungs-Signatur", eine einfachere Form der elektronischen Signatur, aber für E-Banking und elektronische Rechnungen ist ein qualifiziertes Zertifikat unerlässlich.

Der Nutzen der elektronischen Signatur liegt einerseits v.a. in der höheren Sicherheit, andererseits ist elektronisch Signieren auch komfortabel und spart Zeit, sagen die Befürworter: Kein lästiges Hinrennen, Suchen und Warten auf Ämtern, kein Schlangestehen auf der Bank - statt dessen alles in Ruhe vom PC aus erledigen, wann immer man/frau möchte. Aber auch im Businessbereich wird mit der digitalen Signatur neben den Behördenwegen einiges anders: Viele Ausschreibungen laufen nur noch elektronisch. Wer dabei sein will, braucht unbedingt eine elektronische Signatur. Bei A-Trust heißt das Top-Produkt zur Zeit "a-sign premium". Diese Karte ist mit einem einfachen Zertifikat (für elektronische Behördenwege) sowie einem qualifizierten Zertifikat (für E-Banking, E-Commerce, E-Invoicing) ausgestattet. Zusätzlich ist auf dem Chip die sogenannten ZMR Zahl für E-Government-Aktivitäten angebracht (ZMR= Zentrales Melderegister).

Eine große Rolle im Vorstoß in Richtung elektronische Signatur spielt auch das IAIK, das Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie der TU Graz, das auch beim Zentrum für sichere Informationstechnologie Austria (A-SIT) beteiligt ist. Die Generali wiederum hat ein Zertifikat für den Versicherungsbereich entwickelt, während das Grazer Unternehmen Webundco Sicherheitslösungen wie z.B. Gebäude-Zutrittskarten (mit Zertifikat) anbietet.

Wozu die elektronische Signatur?

Was jetzt (und in Zukunft) alles in punkto elektronische Behördenwege möglich ist, zeigt ein Blick auf www.help.gv.at, wo derzeit zwar rund 500 Formulare online abrufbar sind (lt. Eigenangabe), aber nur einige wenige davon mittels elektronischer Signatur komplett online abgewickelt werden können: Meldebestätigung online (Voraussetzungen sind u.a. eine paybox-Anmeldung sowie eine Registrierung bei der Wiener Firma IT-Solution zum Zwecke der elektronischen Zustellung) und Kinderbetreuungsgeld-Anmeldung (Wer wird sich dafür wohl extra zu einer elektronischen Signatur anmelden? - Gilt überdies offenbar nur für NÖ, denn der Online-Antrag geht an die NÖGKK) gehören zu den momentan spärlich angebotenen E-Government Anwendungen. Auch der Online-Strafregisterauszug soll mit elektronischer Signatur schon möglich sein - die Frage ist nur: Wo ist der Online-Antrag zu finden?

Nicht von ungefähr kommt Datenschützer Hans Zegers (Arge Daten) heftige Kritik: "Bisher ausgegeben Karten haben nur symbolischen Charakter" und "Bürgerkarten-Lösungen haben keine Zukunftschancen", heißt es in einer aktuellen Arge Daten-Aussendung. Christian Rupp, Exekutivsekretär E-Government des Bundes, kontert: "Bürgerkarten werden das ‚amtliche Ausweisdokument' im elektronischen Verwaltungsverfahren." Sei es bei www.help.gv.at, auf den Websites von Ländern, Gemeinden oder Ministerien. Rupp führt auch zwei Beispiele an: Im Justizministerium wird die Signatur im elektronischen Rechtsverkehr mit Masseverwalter und Sachverständigen (www.edikte1.justiz.gv.at) eingesetzt und im Wirtschaftsministerium für den elektronischen Zollbescheid/Einfuhrgenehmigung (www.aussenwirtschaft.info).

Stolz verweist Rupp auch auf den EU Bericht der Beraterfirma Cap Gemini Ernst & Young (CCEY), wonach Österreich bei den vollständig elektronische abwickelbaren Verwaltungsangeboten auf Platz Zwei aller Mitgliedsstaaten liegt. Geht es nach Rupp, muss das Angebot nur noch genutzt werden. Er rechnet aber auch mit einem deutlichen Impuls durch Einführung bzw. Austausch der Bankomat-Karten - dann wären mit einem Schlag in Österreich rund 4 Millionen Karten signaturfähig. Bei A-Trust selbst sieht man das Thema "Karte" gelassen: "Künftig wird jeder Kunde mehrere signaturtaugliche Chipkarten haben und selbst entscheiden können, auf welcher er die Signatur aktiviert", meint Christoph Reissner, Marketing-Verantwortlicher bei A-Trust. Auch Reissner glaubt an den großen Run, wenn die neuen Karten der Banken kommen. Für das laufende Jahr wünscht er sich, "von der Regierung, dass jene zertifikatsbasierten Anwendungen realisiert werden, die versprochen wurden, und von der Wirtschaft, dass sich die Unternehmer das Einsparungspotential vor Augen führen." In punkto neue Bankomat-Karte werde bereits eifrig an diversen Kommunikationsaktivitäten "gebastelt". So soll ab dem Sommer ein E-Government-Bus durch ganz Österreich touren, und ein E-Learning-Tool Herrn und Frau Österreicher zu den Themen E-Government, Bankkarte und Bürgerkarte informieren.

Neue E-Banking Strategien

Die neuen Bankomatkarten, die ab dem kommenden Sommer ausgegeben werden, haben einen neuen Chip, der auch signaturfähig ist. Bei den Banken rangiert einzig und allein die BAWAG/PSK-Gruppe schon seit 1.Juli letzten Jahres als Pionier in Sachen elektronische Signatur: Allerdings noch mit wenig Interesse bei der Kundschaft. Von den insgesamt 250.000 E-Banking Kunden der Gruppe (BAWAG, PSK, easybank), haben nur 5.500, d.h. etwas mehr als 2 % auf das neue System mit elektronischer Signatur gewechselt. Die Kosten für Extra-Karte und Kartenleser haben sicher viele davon abgehalten. Die Extra-Karte wird künftig hinfällig, da die Bankomatkarte einen signaturfähigen Chip besitzt.

"Der Kunde braucht nur noch einen Kartenleser, die Software sowie das Zertifikat, das er bei einer unserer derzeit 45 Registrierungsstellen (=BAWAG-Filialen) in ganz Österreich erhält", erklärt Bernhard Krick, Leiter des Bereiches e-Business-Infrastruktur bei der BAWAG. An einer Informations- und Marketing-Kampagne, auch von Seiten der Europay, wird lt. Krick bereits eifrig gearbeitet. Beim größten E-Banking-Anbieter, Raiffeisen (540.000 ELBA-Internet-Kunden, 50.000 Firmenkunden, die ELBA-MBS = Multi Bank Standard verwenden) wurde zwar zunächst abgewartet, aber jetzt steht der Fahrplan auch fest: "Wir werden ab Mitte 2004 bei ELBA MBS (Multibankstandard) für den Kommerzkunden die Möglichkeit der Nutzung der sicheren Signatur anstatt der TAN anbieten. Für die Privatkunden wird dies voraussichtlich erst Ende 2004 möglich sein", bekräftigt RZB-Direktor Karl Grünberger. Etwas schneller agiert die BA-CA-Gruppe: Hier wird genauso wie bei der BAWAG der Kartenaustausch im Sommer gestartet. Wer seine neue Karte erhält, hat damit auch die Möglichkeit, ein Zertifikat bei der A-Trust zu beantragen - oder auch nicht. Denn die BA-CA wird auch das alte PIN/TAN-System für das E-Banking beibehalten.

Einzig die Erste Bank, mit 127.000 netbanking-Kunden Schlusslicht im E-Banking-Ranking, hält sich noch bedeckt. "Wir überlegen noch unsere Strategie gemeinsam mit den Sparkassen", heißt es aus der Pressestelle. Erst im April will die Sparkassengruppe ihre künftige E-Banking Strategie für Privatkunden bekannt geben. Bei den Firmenkunden wird es eine Mischform geben: Mitte des Jahres kann beim Telebanking neben dem TAN zusätzlich die digitale Signatur eingesetzt werden. An eine Ablöse des PIN-TAN Verfahrens ist nicht gedacht.

Vision und Realität

Trotz aller Kritik und Unklarheiten: Die digitale Signatur eröffnet vielerlei Möglichkeiten, neben E-Government, E-Banking und dem Verschlüsseln und Signieren von E-Mails könnten künftig folgende Anwendungen - vor allem im Business-Bereich - selbstverständlich werden bzw. sind zum Teil schon realisiert:

  • SingleSignOn-Prozesse - eines für alle - ein elektronisches Zertifikat ersetzt die durchschnittlich 20 Benutzername/Passwort-Kombination eines Internetanwenders
  • E-Voting - elektronische Abwicklung von Abstimmungsprozessen
  • E-Billing - elektronische Rechnungslegung unter Minimierung des Manipulationsaufwandes bei gleichzeitigem Wegfall des Portos
  • E-Procurement - bindende, gesetzeskonforme, elektronische Abwicklung von freiwilligen und öffentlichen Ausschreibungen
  • E-Auctioning - einfache und sichere Abwicklung von Versteigerungen
  • E-Archiving - sichere und gesetzeskonforme Archivierung auch von langfristigen Dokumenten
  • E-Contracting - sichere und rechtsverbindliche Abwicklung von elektronischem Geschäftsverkehr

Nur ein Beispiel, wie es funktionieren kann, liefert die ÖBB: Im Sommer 2003 wurde mit der E-Procurement Plattform @-AVA gestartet, Vergabeverfahren für Bauaufträge werden jetzt online mit elektronischer Signatur abgewickelt. Mit rund 3.000 Ausschreibungen über gesamt 326 Mio. Euro (2002) und etwa 2.000 Auftragnehmern zählt die ÖBB zu den größten Bauauftraggebern Österreichs.

Der Enthusiasmus für die elektronische Signatur mit all ihren Möglichkeiten ist da, bei der RTR, bei A-Trust, bei den Banken und in der Wirtschaftskammer: "Jetzt gilt es, den potenziellen Nutzern - Bürgern, Unternehmen sowie dem Verwaltungsapparat - Einsatzmöglichkeiten und Nutzen von E-Government näher zu bringen", freute sich Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information + Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), über den Beschluss des E-Government-Gesetzes. Viele Unternehmer sind jedenfalls gerade drauf und dran, sich mit elektronischer Signatur intensiv zu befassen. "Eine große Nachfrage verspüren wir derzeit aus dem Bereich elektronische Rechnungslegung sowie in punkto Mitarbeiter-/Mitgliedskarte, kombiniert mit einem Foto", berichtet A-Trust-Marketing-Mann Christoph Reissner.

Auch die Politik ist (endlich) auf den "Signaturzug" aufgesprungen, im Moment allerdings nur die VP/FP-Regierungskoalition. Die Opposition ist weniger begeistert und argumentiert mit mangelndem Datenschutz und komplizierter Realisierung. Fest steht, dass der Beschluss des E-Government Gesetzes Ende Jänner einen deutlichen Impuls und ordentlichen "Anschub" in Richtung Realisierung der elektronischen Signatur bedeutet. Mit 2008 als Zieldatum: Dann ist die elektronische Signatur lt. E-Government Gesetz nämlich obligat.


Webtipps (alphabetisch):

http://www.argedaten.at
http://www.a-sit.at
http://www.a-trust.at
http://www.cio.gv.at
http://www.generali.at
http://www.iaik.tu-graz.ac.at
http://www.rtr.at
http://www.webundco.at

Literatur-Tip: 4 Jahre Signaturgesetz, Schriftenreihe der RTR, Band 1/2004


Die elektronische Signatur in der Praxis

Die digitale Signatur ist der elektronische Identitätsnachweis im elektronischen Datenverkehr.

Wer eine Signatur haben will, muss zur Zeit online zunächst eine Karte bei a-trust bestellen (www.a-trust.at) und bei einer der A-Trust-Registrierungsstellen (zuvor selbst ausgewählt bei welcher) persönlich abholen. Erst bei der Abholung wird die Karte mit dem persönlichen Zertifikat ausgestattet, das auf der Karte gespeichert wird. Der Abholer (=Signator) muss dafür seinen GeheimhaltungsPIN eingeben, den er zuvor per Post erhalten hat. Das Zertifikat wird im Verzeichnisdienst des Zertifikat-Anbieters (=a-trust) gespeichert. Für die Anwendung selbst benötigt man neben der Karte noch einen PC mit Internet-Zugang, ein Lesegerät sowie die passende Client-Software. Kosten: eigene Karte bei A-Trust: 30 Euro plus Aktivierungsentgelt: 12 Euro; Jahresgebühr für Verzeichnis-/Wiederrufsdienst: 18 Euro; Kartenleser (einmalig): 40 bis 50 Euro. Ergibt in Summe ca. 100 Euro. Das könnte aber bald noch günstiger werden, wenn die elektronische Signatur zum Massenprodukt wird. Als Richtwerte werden ca. 10 Euro für das Zertifikat (plus einmalige Freischaltgebühr) sowie ca. 10 Euro für den Kartenleser kolportiert, sofern als Karte die Maestro-Bankomatkarte mit dem signaturfähigen Chip verwendet wird.

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MONITOR-Autoren
Christian Henner-Fehr

Christian Henner-Fehr schreibt als freier Autor für den MONITOR und arbeitet als Trainer und Berater in den Bereichen Projektmanagement und Kommunikation. Sein Interesse gilt dem Web 2.0 und den Einsatzmöglichkeiten von Social Media in Organisationen und Unternehmen. ..mehr..

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