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Umfrage:

Darf ich? Oder darf ich nicht?

Nicht zuletzt durch den Siegeszug der Moorhuhn-Jagd in den Büros gewinnt ein juristisch heikles Thema an Brisanz: Die Duldung der privaten Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz.

Ilse und Rudolf Wolf

Der Internet-Anschluss am Arbeitsplatz wird immer selbstverständlicher. Damit wird auch die Frage immer aktueller, ob und wie der Arbeitnehmer diesen Anschluss privat nutzen darf.

Gerichtsentscheidungen zu diesem speziellen Thema gibt es noch nicht, sondern nur einige arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum Thema Arbeitnehmer-Überwachung und zum Thema Abhören von Telefonaten. Auch das Arbeitsrecht hält sich dazu bislang erstaunlich bedeckt. Ein Grund für uns, mit dem folgenden Text ein paar Denkanstöße zu geben und zur Diskussion zu stellen.

Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz - die Rechtsgrundlagen

In einem Arbeitsverhältnis haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ziemlich weit gehende gegenseitige Verpflichtungen. Beispielsweise muss sich der Arbeitnehmer "betriebstreu" verhalten, d.h. die betriebliche Ordnung einhalten. Diese kann der Arbeitgeber weit gehend bestimmen. Er darf zum Beispiel anordnen, dass während der Arbeitszeit Uniform getragen wird (Polizei, Post, Bahn...). Er darf zum Beispiel - und das ist bereits ausjudiziert - verbieten, dass vom Arbeitsplatz aus privat telefoniert wird. Natürlich ist er auch berechtigt, zu überprüfen, ob seine Anordnungen auch eingehalten werden. Speziell für das Telefonieren am Arbeitsplatz gilt insoweit, dass der Arbeitgeber zwar nachforschen darf, wann und mit wem (welchem Anschluss) der Arbeitnehmer telefoniert. Er darf aber den Inhalt des Telefonats nicht abhören und/oder aufzeichnen. Wer trotz Verbotes privat telefoniert, kann abgemahnt und im Wiederholungsfall gekündigt werden.

Diese Regeln können entsprechend auf die Internet-Nutzung von Arbeitnehmern angewandt werden. Die Benutzung des Internets am Arbeitsplatz gehört generell mit zum Arbeitsablauf, wenn für den Arbeitnehmer das Internet mit zum "elektronischen Handwerkszeug" gehört. Arbeitsabläufe darf der Arbeitgeber aber regulieren und kontrollieren. Er darf zum Beispiel verbieten, dass der Arbeitnehmer Sites ansurft, die mit seiner Arbeit nichts zu tun haben. Existiert dieses Verbot, muss sich der Arbeitnehmer daran halten. Existiert es nicht ausdrücklich, dann muss der Arbeitnehmer trotzdem davon ausgehen, dass es nicht im Sinne des Arbeitgebers ist und damit ein Verstoß gegen die betriebliche Ordnung, wenn er "auf Abwegen" surft.

Argumente Pro und Kontra

In vielen Unternehmen wird per E-Mail mittlerweile ebenso selbstverständlich wie mit dem Telefon kommuniziert. Es liegt daher die Überlegung nahe, auf moderne Kommunikationssysteme dieselben Nutzungsprinzipien anzuwenden wie beim Einsatz herkömmlicher Kommunikationsmittel. So sind in den meisten Betrieben kurze private Telefongespräche der Angestellten im Ortsbereich erlaubt.

Daraus folgend sollte auch das Abschicken privater E-Mail und der Zugriff auf Web-Seiten möglich sein. Im Verhältnis zu Telefongesprächen verursacht der Gebrauch der Internet-Dienste geringe Kosten, denn der Zugriff auf Web-Seiten auf der anderen Seite der Welt kostet nicht mehr als der Zugriff auf Web-Seiten im Inland. Eine Differenzierung zwischen "Fern"-Zugriffen und "Nah"-Zugriffen ist daher nicht sinnvoll.

E-Mails können offline geschrieben werden, der elektronische Versand erfolgt dann in Sekunden. Mittlerweile ist die kurze Anfrage via E-Mail zudem die zeitsparende, unkomplizierte Alternative zum Telefongespräch.

Zum Abgrenzungsproblem zwischen privater und dienstlicher Kommunikation: Nicht zuletzt ist es problematisch, private von dienstlicher E-Mail zu unterscheiden. So ist ein Verabredung via E-Mail mit einem Kollegen der Nachbarabteilung in der Kaffeepause nicht zwangsläufig rein privater Natur, denn oft werden in solchen Geprächen informelle, dienstliche Informationen ausgetauscht.

Abgesehen davon stellt sich die Frage, wie sich Beschäftigte verhalten sollen, wenn sie private E-Mail erhalten. Soll private E-Mail ignoriert werden? Das dürfte schwierig werden, denn um private Inhalte zu erkennen, muss die Mail geöffnet werden.

So weit zu diesem Thema bislang Stellungnahmen vorliegen, gehen die Juristen davon aus, dass auch das Versenden von E-Mails vom Arbeitsplatz aus rechtlich dem Telefonieren gleichzusetzen ist. Ist das private Telefonieren verboten, dann darf der Arbeitnehmer auch keine privaten E-Mails versenden.

Also kommt es darauf an, ob im Betrieb das private Telefonieren erlaubt ist. Ist das so, dann darf der Chef auch gegen private E-Mails nichts einwenden. Er darf allerdings auch hier überwachen, wann und an wen der Arbeitnehmer eine E-Mail verschickt hat.

Der Arbeitgeber darf den Inhalt nicht kontrollieren. Allerdings ist ein E-Mail für einen Webmaster so einfach zu lesen wie eine Postkarte für einen Postboten. Betriebsrelevante Äußerungen sollten deshalb aus privaten E-Mails tunlichst heraußen bleiben.

Ein Arbeitgeber, der beispielsweise über eine gewisse Zeitdauer das private Versenden von E-Mails geduldet hat, muss dies auch zukünftig gestatten. Zu überlegen wäre, ob der Arbeitgeber auch dann das private Versenden von E-Mail gestatten muss, wenn er bislang Privattelefonate der Belegschaft geduldet hat. Denn aus funktionaler Sicht macht es keinen Unterschied, ob zum Hörer oder zur Tastatur gegriffen wird. Dies gilt jedenfalls, solange die private Kommunikation zu keinen Beeinträchtigungen des betrieblichen Ablaufes führt.

Fazit

Ohne Rechtsprechung im Rücken steht selbst die schönste Argumentation auf tönernen Füßen. Ein Anspruch der Beschäftigten auf die private Nutzung des betrieblichen Kommunikationssystems kann sich derzeit nur aus Betriebsvereinbarungen ergeben.


 

Um zu beleuchten, wie das Thema "Darf ich? Oder darf ich nicht?" gehandhabt wird, haben wir von einigen Marktführern Statements eingeholt.

Ernst Mehlgarten, Personalchef der Bank Austria: "Die überwiegende Mehrzahl der Bank Austria-Arbeitsplätze ist mit einem Internet-Anschluss ausgestattet, E-Mail ist für die tägliche Bürokommunikation überhaupt nicht mehr wegzudenken. Beim Internet ist uns natürlich klar, dass gelegentlich einmal eine Site aus privatem Interesse angewählt wird. Solange sich das zeitlich in vertretbarem Rahmen hält, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Gesperrt sind bei uns jedenfalls alle Chatlines und Sex-Pages. Bei den privaten E-Mails ist unser Standpunkt genauso wie bei privaten Telefongesprächen - in vertretbarem Ausmaß ist diese Nutzung tolerierbar."

Mag. Ricardo-Jose Vybiral, Direktor Marketing & PR, Compaq Computer Austria GmbH: "Grundsätzlich wird unser internes Equipment für die Erfüllung unserer geschäftlichen Aufgaben genutzt. Compaq räumt jedoch den Mitarbeitern die Möglichkeit ein, im Sinne der Compaq Values & Ethics die Geräte auf für private Zwecke zu nutzen - solange dadurch die geschäftlichen Abläufe nicht gestört und entsprechend verantwortungs- und kostenbewusst genutzt werden."

Mag. Manfred Prinz, Vorstandsvorsitzender der CSC Austria AG: "Bei der CSC Austria gehen wir davon aus, dass unsere Mitarbeiter moderne Technologien bewusst und verantwortlich einsetzen. Wir haben daher allen Mitarbeitern den Zugang zum Internet ebenso wie den Telefonzugang ermöglicht. Jeder Mitarbeiter hat eine persönliche E-Mail-Adresse, die man - im Rahmen eines bewussten und verantwortlichen Einsatzes - auch für private E-Mails nutzen kann. Privates Internetsurfen während der Arbeitszeit ist zurzeit ebenso wenig ein Problem wie private Telefonate während der Arbeitszeit."

Thomas Lutz, Corporate Marketing Manager, Microsoft Austria: "Die private Nutzung des Microsoft E-Mail Accounts stellt so lange kein Problem dar, solange sich der Mitarbeiter bewusst ist, dass er eigentlich im übertragenen Sinn mit einem Firmenauto auf dem digitalen Highway fährt. Es ist ja nahezu unmöglich, in der Verwendung des E-Mail Accounts nicht auch immer die eigene Firma zu repräsentieren. Gerade auch bei der privaten Nutzung des E-Mail Accounts muss der Mitarbeiter darauf achten, die diesbezüglichen Firmenrichtlinien nicht zu verletzen - also zum Beispiel die Übertragung von kreditschädigenden Inhalten, Offenlegung von Firmengeheimnissen, Versand von Beta-Software oder beleidigende Äußerungen. Im Prinzip gelten für E-Mail dieselben Regeln, wie für das Anbringen von Plakaten an der Bürotüre."

Manfred Travnicek, Marketingleiter, SAP Österreich: "Eine scharfe Kontrolle oder sogar Sanktionierung von privater E-Mail und Internet-Nutzung halte ich für kontraproduktiv und nicht zeitgemäß. Es gibt bei SAP Österreich keine Einschränkungen in dieser Richtung. Der mySAP.com Workplace als zentrales Einstiegsmedium ins Internet ermöglicht sogar die Verbindung zwischen Business und Privat. Über den mySAP Workplace gelangen die Mitarbeiter zu allen Systemen, die sie für ihre Aufgaben im beruflichen Umfeld brauchen. Zusätzlich kann jeder Nutzer den mySAP Workplace seinen persönlichen Bedürfnissen anpassen, zum Beispiel durch das Hinzufügen von Links auf spezielle, häufig gebrauchte Transaktionen (e-Banking) oder Webseiten. Bei SAP hat jeder Mitarbeiter ein großes Maß an Freiraum, aber auch Selbstverantwortung. Es gibt beispielsweise keine Zeitaufzeichnung. Was zählt ist nicht die Anwesenheit, sondern die Qualität der Arbeit. Ich bin auch überzeugt, dass Mitarbeiter, wenn sie richtig eingesetzt sind, ohnehin keine Zeit für übertriebenes Surfen oder E-Mailing haben. Falls das doch der Fall ist, sollten sich die Unternehmen, in denen das vorkommt, überlegen, ob ihre interne Organisation und Struktur in Ordnung ist."

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MONITOR-Autoren
Alexander Hackl

Alexander Hackl ist freier Journalist in Wien. Er ist Absolvent des Master- Programms „Qualitätsjournalismus“ an der Donau-Universität Krems und spezialisiert auf Technologiethemen. Seit drei Jahren ist er als Autor für den MONITOR und das Wirtschaftsmagazin FORMAT tätig. Das Hauptaugenmerk in seiner Arbeit liegt auf Informations- technologie im Kontext gesellschaftlich-wirtschaftlicher Zusammenhänge. ..mehr..

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