Univ.-Prof. DI Dr. Karl P. PFEIFFER

Rektor / Wiss. Geschäftsführer FH Joanneum GesmbH und Vorsitzender der österreichischen E-Health-Initiative
Es sollte noch viel mehr Pilotprojekte geben. Und die niedergelassenen Ärzte und auch andere Gesundheitsdiensteanbieter sollten dabei verstärkt eingebunden werden. Die E-Medikation sollte sehr rasch flächendeckend implementiert werden. Der Nutzen und hier insbesondere die Erhöhung der Patientensicherheit durch Vermeidung von Wechselwirkungen müssen aufgezeigt werden. Das Akzeptanzmanagement und die Öffentlichkeitsarbeit für ELGA sind sehr schlecht, und nur die „Verhinderer“ kommen permanent zu Wort. Der Nutzen von ELGA wird in der Öffentlichkeit zu wenig bis gar nicht aufgezeigt. Weitere für Bürger / Patienten und Gesundheitsdiensteanbieter nützliche Funktionen, wie z. B. grafische Darstellung von Labordatenverläufen oder den elektronischen Impfpass, wären wünschenswert. Terminvereinbarungen usw. müssen verständlich dargestellt werden. Ziel muss sein, dass die Bürger/Patienten ELGA fordern.
Dr. Raimund Kaplinger
Landesklinikum Wels/Grieskirchen
Die Arbeiten der ELGA sind für unser Engagement im elektronischen Gesundheitsnetzwerk Oberösterreich und vor allem für unsere mit einem guten Nahtstellenmanagement verbundenen E-Health-Projekten in der Versorgungsregion VR42 sehr wichtig.
Dass das Projekt „ E-Medikation“ im Sinne der Arzneimittelsicherheit für den Patienten eines der sinnvollsten Anwendungsbeispiele ist, scheint aus unserer Sicht unbestritten. In unserer Versorgungsregion 42 hat sich das an der sehr guten Teilnahme aller Beteiligten gezeigt. Wir benötigen Rechts- und Entscheidungssicherheit für uns als Gesundheitsdiensteanbieter und für unsere Patienten. Im Vordergrund steht somit das ELGA-Gesetz. Dies muss gewissenhaft austariert zwischen dem Recht des Patienten als auch dem sinnvollen Nutzen durch den Mediziner, baldigst verabschiedet werden.
Dr. Lukas Stärker
Österreichische Ärztekammer
Die Ärztekammer ist derzeit nicht zufrieden, da nach wie vor Dutzende Fragen ungeklärt bzw. offen sind: Dies beginnt beim Nutzen, geht weiter über die Frage einer freiwilligen oder verpflichtenden Teilnahme von Ärzten und Patienten, die Frage des Datenschutzes sowie die Haftungsfragen, vor allem in Kombination mit Aus- und Einblendungsmöglichkeiten des Patienten (die der Arzt laut Entwurf nicht sehen können soll), Fragen der Kosten und Kostentragung sowie diverse technische Fragen (Software, Suchfunktionen etc).
Ich sehe wenig Nutzen, aber unter Umständen viele Probleme, da über den Patienten Informationen in ELGA beziehungsweise ins Internet gelangen, die er selbst nie mehr wieder aus diesem heraus bekommt. Hinzu kommt die Frage der Datensicherheit: Wer Pentagon-Daten knacken kann, wird auch an ELGA Daten heran kommen.
Die konsensuelle Klärung sämtlicher rechtlicher, finanzieller und technischer Fragen VOR einer Beschlussfassung eines ELGA-Gesetzes wäre wünschenswert.
Mag. pharm. Dr. Wolfgang Gerold
Generaldirektion des Wiener Krankenanstaltenverbundes
Durch den von der Ärztekammer (mutwillig) ausgerufenen Projektstopp über die Sommermonate wurden in dem Projekt wertvolle Monate verloren. Meiner Einschätzung nach wird jetzt eine Verlängerung des Pilotprojektes bis Ende März 2012 notwendig sein, um genügend Daten für eine sinnvolle wissenschaftliche Auswertung zu erhalten.
Nach Vorliegen der Auswertungsergebnisse über das Pilotprojekt wird dann im Laufe des Jahres 2012 eine Entscheidung über die Modalitäten für einen österreichweiten Roll-out von E-Medikation zu treffen sein.
Die Politik drängt einerseits auf die Umsetzung von ELGA, andererseits stellt sie die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen (Stichwort: ELGA-Gesetz) bisher nicht zur Verfügung. Dringend notwendig ist das „ELGA-Gesetz“, dieses würde auch einen allfälligen österreichweiten Roll-out der E-Medikation im Vergleich zu der im Pilotprojekt notwendigen Vorgangsweise ganz wesentlich erleichtern.
MR Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer
Geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission
Zur Frage, inwieweit die Führung elektronischer Gesundheitsakten und Übermittlungen aus solchen mit dem Datenschutz vereinbar sein können, verweisen wir auf die Stellungnahme der sogenannten "Art. 29-Gruppe" (Gruppe der unabhängigen Datenschutzbehörden) WP 131 aus dem Jahre 2007. http://bit.ly/ozREh9 (Unter diesem Link ist ein sehr umfassendes, 25 Seiten Arbeitspapier zu finden, Anm. d. Red.)
Fest steht, dass Gesundheitsdaten zu den von der Datenschutzrichtlinie als „sensibel“ qualifizierten Daten gehören und daher als besonders schutzwürdig gelten. Unserer Meinung nach müsste daher eine größtmögliche Berücksichtigung des Patientenwillens gegeben sein. Es darf niemand faktisch Nachteile erleiden, der nicht an ELGA teilnimmt.
Zur E-Medikation ist zu bemerken, dass die Datenschutzkommission das Projekt unter bestimmten Kautelen für datenschutzrechtlich zulässig erachtet hat. So wurden bereits an eine Reihe von Ärzten und Apotheken Auflagenbescheide erlassen, denen zufolge die Datenanwendung betrieben werden darf, wenn im Fall einer Eintragung oder Abfrage von personenbezogenen Daten die Zustimmung des Betroffenen (nach deren ausreichender Information) eingeholt wird.
Dr. Gerald Bachinger
Sprecher der Patientenanwälte Österreichs
Mit dem Status quo bei ELGA bin ich sehr unzufrieden und sehr ungeduldig; jede weitere Verzögerung führt zu einer unnötigen Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der österreichischen Patientinnen und Patienten.
Generell gibt es derzeit eine sehr schlechte Verordnungsqualität in Österreich! Derzeit fehlt eine aktive, umfassende und seriöse Information über das Projekt ELGA. Und die damit zusammenhängenden Chancen und Risiken sowie die Kosten/Nutzen-Relation. Umfragen zeigen, dass die Kenntnisse und das Wissen der Bevölkerung um ELGA sehr gering sind und vor allem Gerüchte und Halbwahrheiten im Umlauf sind. Die Vorteile für Patientinnen und Patienten sind in folgenden Bereichen erwartbar:
- höhere Qualität der Diagnose und Behandlung und erhöhte Patientensicherheit,
- besserer und erleichterter Zugang der Patienten zu den eigenen Gesundheitsdaten,
- besserer und erleichterter Zugang der Patienten zu validen und seriösen allgemeinen Gesundheitsinformationen, damit eine Stärkung der Patientenautonomie,
- verbesserter Datenschutz,
- verbessertes Service für die Patienten, wie etwa:
- Entfall von Selbstabholungen, Aufbewahrung und Übermittlung von Befunden
- Elektronischer Impfpass, Mutter-Kind-Pass, Seniorenpass




1/2012
8/2011


Mag. Carl-Markus Piswanger, MAS ist freier Journalist, Projektberater und hauptberuflich IT-Architekt. Er ist ausgebildeter Versicherungskaufmann, studierter Historiker und postgradualer E-Government-Experte. Er war beim ISP Netway, der Österreichischen Post und der Seibersdorf Research beschäftigt und seit 2004 als IT-Architekt im Bundesrechenzentrum. Der Wiener ist glücklich nicht verheiratet und hat einen Sohn. 