Monitor: Wie viele E-Service bzw. E-Government-Transaktionen werden derzeit in der Wirtschaft mittels Bürgerkarte angestoßen oder abgeschlossen und welches Feedback erhalten Sie?
Im Wirtschaftsbereich ist aber die Nutzung sicher noch eher gering, zumal ja die Nutzung der Bürgerkarte im Regelfall von einer Vollmachteneintragung für das jeweilige Unternehmen abhängen wird und die Zahl der elektronischen Services, bei denen man eine Bürgerkartenvollmacht verwenden kann, derzeit bescheiden ist. Die Vollmachtenausstellung ist bislang noch relativ kompliziert, es sind nämlich im Wege der Stammzahlenregisterbehörde derzeit noch händische Schritte nötig.
Die höchste Relevanz hat wohl die elektronische Zustellung, dort funktioniert der Einstieg mit der elektronischen Postvollmacht problemlos und wird auch in der Praxis genutzt. Sehr gut angenommen wird auch die PDF-Signatur, insbesondere mit der Handy-Signatur direkt online über www.buergerkarte.at.
Monitor: Welche Entwicklungen rund um die Bürgerkarte und relevante E-Services darf sich die Wirtschaft in Zukunft erwarten?
Mag. Kustor: Mehr als 230 Millionen Mal pro Jahr müssen heimische Unternehmen aktuell bundesrechtlich Informationsverpflichtungen erfüllen und dabei immer wieder dieselben Informationen an unterschiedliche Stellen abliefern. Mit dem Unternehmensserviceportal (USP) werden Unternehmen in Zukunft deutlich entlastet. Die Arbeiten am USP laufen auf Hochtouren und wir werden im kommenden Jahr sehr bedeutende Verbesserungen für den Bürgerkarteneinsatz sehen. Die Vollmachten werden dann nämlich aus der Rechte- und Rollenverwaltung des USP abgeleitet, sodass Vollmachten komplett automatisiert über die Bürgerkarte bezogen und verwendet werden können. Eine vorherige manuelle Eintragung bei der Stammzahlenregisterbehörde ist dann nicht mehr erforderlich. Auch die Einsatzmöglichkeiten werden massiv zunehmen. Der Einstieg ins USP kann mit der Bürgerkarte erfolgen, von dort sollte das Unternehmen sehr einfach zu allen möglichen E-Services navigieren und die unterschiedlichsten Anträge anstoßen können.
Die wichtigste Entwicklung rund um die Bürgerkarte ist freilich die Handy-Signatur: Die Nutzung ist denkbar einfach, es gibt keinerlei Installations- oder Hardwareerfordernis wie Kartenleser etc. mehr. Alle, die schon einmal einen SMS-TAN zum Beispiel beim E-Banking verwendet haben, kennen die einfache Verwendung der Handy-Signatur: Man gibt seine Handynummer und das zuvor selbstgewählte Passwort ein, erhält eine SMS mit einem Einmal-Code, den man abtippt, und der Prozess ist fertig. Die eindeutige Identifikation hat stattgefunden, und die elektronische Signatur wurde ausgelöst. Allein mit der Handy-Signatur können in der Kommunikation zwischen Unternehmen Verträge digital unterschrieben werden, gerade bei Mehrfachunterzeichnungen ist der elektronische Weg wesentlich effizienter. Dazu bedarf es keiner Tools und Installationen, mit der PDF-Signatur ist das im Internet von überall und jederzeit möglich.
Monitor: Mit STORK existiert ein großes EU-Interoperabilitäts-Projekt zu „elektronischen Identitäten“ (eID). Werden sich dadurch europäische „wirtschaftsrelevante“ E-Services unter Einbindung der Bürgerkarte eröffnen?
Mag. Kustor: Das STORK-Projekt hat sehr erfolgreich zur Entwicklung von Pilotservices geführt, bei denen zwischen insgesamt 16 Staaten die jeweiligen nationalen elektronischen Identitätsmechanismen grenzüberschreitend verwendet werden können. Die Bürgerkarte - kartenbasierend oder als Handy-Signatur - kann nun auch in anderen Mitgliedstaaten verwendet werden. Beispielsweise kann ich mich mit der Handy-Signatur beim slowenischen Zustelldienst anmelden, beim estnischen E-Government-Portal einloggen oder elektronische Services in Italien, Spanien, Portugal und so weiter nutzen.
Nun geht es darum, dass die Einsatzmöglichkeiten zunehmen und von den Pilotszenarien auf andere Applikationen ausgeweitet werden. Spanien hat beispielsweise angekündigt, den STORK-Zugang für das gesamte Spektrum der
E-Services im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu schaffen. Damit könnten österreichische Unternehmer mit ihrer Bürgerkarte elektronisch in Spanien Unternehmen gründen und alle möglichen unternehmensrelevanten Services in Anspruch nehmen. Das Nachfolgeprojekt STORK 2.0, das ab 2012 laufen wird, wird übrigens den Fokus deutlich hin zur Wirtschaft legen. Österreich wird sich hier mit dem USP ebenso einbringen wie mit dem Vollmachtenthema und E-Banking.
Monitor: Große Teile des österreichischen E-Government sind auf Open-Source-Basis entwickelt. Wenn sich jemand dafür interessiert, wo findet er kompetente Gleichgesinnte? Gibt es eine Community oder Organisation, die sich speziell der wirtschaftsorientierten Belange angenommen hat?
Mag. Kustor: Die österreichischen Open-Source-Module stehen auf der Open-Source-Plattforn www.egovlabs.gv.at zur Verfügung. Dort trifft sich auch die Community zur Weiterentwicklung dieser Open-Source-Bausteine.
Wir haben mittlerweile auch eine Reihe von Unternehmen in Österreich, die Dienstleistungen, Experten und Know-how zu den MOA-Basismodulen anbieten. Der Fachverband UBIT der WKO stellt über die E-Government Expert Group auf www.experts.or.at eine Liste zur Verfügung, auf diese Liste wird auch von egovlabs.gv.at verlinkt. Wir würden uns wünschen, dass die Wirtschaft verstärkt die Open-Source-Bausteine nutzt bzw. für ihre eigenen Entwicklungen aufgreift.




1/2012
8/2011


Mag. Carl-Markus Piswanger, MAS ist freier Journalist, Projektberater und hauptberuflich IT-Architekt. Er ist ausgebildeter Versicherungskaufmann, studierter Historiker und postgradualer E-Government-Experte. Er war beim ISP Netway, der Österreichischen Post und der Seibersdorf Research beschäftigt und seit 2004 als IT-Architekt im Bundesrechenzentrum. Der Wiener ist glücklich nicht verheiratet und hat einen Sohn. 