In der Zwischenzeit sind nicht nur die Jahre ins Land gezogen, sondern auch technische Entwicklungen. Das kryptografische Verfahren wurde auf elliptische Kurven (ECDSA anstelle des älteren RSA) umgestellt, und der etwas schwerfälligen kartengebundenen „Bürgerkarte“ mit notwendigem Lesegerät und komplexer Softwareumgebung (BKU - Bürgerkartenumgebung) wurde zuerst eine leichtgewichtigere Online-Bürgerkartenumgebung und schlussendlich die Handy-Signatur zur Seite gestellt. Diese ist jetzt State-of-the-Art und soll das Zugpferd für eine tiefe Durchdringung in der Internetgesellschaft werden. Dieses Potenzial wird auch politisch erkannt, denn in diesem Herbst startet eine große Kampagne für die Handy-Signatur www.handy-signatur.at. Der wegen der „Karte“ etwas irreführende - Begriff „Bürgerkarte“ wird in der öffentlichen Kommunikation weitgehend durch „Ihre persönliche Unterschrift im Internet“ ersetzt. Da die elektronische Signatur von einer zentralen Signatur-Infrastruktur angebracht und durch ein PIN-Verfahren mittels Mobiltelefon ausgelöst wird, ist der persönliche Manipulationsaufwand auf demselben einfachen Niveau wie das eTAN-Verfahren beim Online-Banking, das bereits in weitem Maße in Österreich angewandt wird. Soweit so gut!
Nebst der Vereinfachung beim Signaturhandling wurde eine markante Marketingstrategie entwickelt. Der Schmetterling als Synonym für „mobil“ sowie der Chip, oder nunmehr das Handy, als Körper (für Signatur) ist jedoch ein bekanntes Sujet, das auch die neue Kampagne trägt. Soweit zur Produktgestaltung. Welchen konkreten Nutzen bringt jedoch die Anwenderseite der Wirtschaft?
Nutzen für die Wirtschaft
Die Basis der elektronischen Dienstleistungen stellt das Verwaltungsverfahren dar, daran ändert auch die Handy-Signatur nichts. Anbringung, Ermittlung, Bescheidung (= allfällige Gebühren) und Rechtsmittel sind gesetzlich geregelt, und technische Herangehensweisen ändern daran nichts. Die Schritte werden zwar schneller und einfacher, nicht aber aufgehoben. Wichtig ist, dass das österreichische E-Government bei elektronischen Signaturen hauptsächlich die „qualifizierte elektronische Signatur“ meint, gemäß dem Signaturgesetz „eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wird.“ Die qualifizierte elektronische Signatur, auch die Handy-Signatur, stellt eine solche dar und ist gesetzlich der handschriftlichen Signatur gleichgestellt (mit wenigen Ausnahmen wie zum Beispiel dem Notariatsakt). Die Vorteile der elektronischen Signatur liegen im Sicherheitsbereich. Bekanntlich haben über 70 % aller Sicherheitsvorfälle in einem Unternehmen ihren Ursprung innerhalb des Unternehmens, z. B. durch schlecht gewählte Passwörter. Die elektronische Signatur (hier wäre der Begriff „digitale Signatur“ angebracht) kann, wenn ordnungsgemäß verwendet, betrügerische Eingriffe wegen ihrer komplexen kryptografischen Verschlüsselungstechnologie vermeiden.
Um einen zentralen Einstiegspunkt bzw. „One-Stop-Shop“ für österreichische Unternehmen zu schaffen, haben Bundeskanzleramt und Finanzministerium zusammen mit Partnern wie der WKO das Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at geschaffen. Das neue öffentliche Portal bietet bereits wichtige E-Services an, von denen einige auch die elektronische Signatur verwenden. Einsicht in bzw. Transaktionen bei Umsatz-, Einkommens-, oder Körperschaftssteuererklärungen sind wohl die bekanntesten Anwendungen.
Elektronische Ausschreibung
Elektronische Ausschreibungsverfahren können mittels elektronischer Signatur für das teilnehmende Unternehmen vereinfacht werden, und gewisse Kostenfaktoren, wie die teils große Anzahl von beizubringenden Kopien, können im elektronischen Verfahren entfallen. Mit der Entwicklung der „elektronischen Vollmacht“ ist es möglich, dass Mitarbeiter eines Unternehmens sich als Bevollmächtigte desselben eintragen und so über elektronische Wege für das Unternehmen zeichnen können. Dabei werden bestehende Vollmachtsverhältnisse im Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde der österreichischen Datenschutzkommission https://vollmachten.stammzahlenregister.gv.at beantragt und elektronisch übersetzt. Ein Online-Service ermöglicht die Nachsicht auf die elektronischen Vollmachten sowie den elektronischen Widerruf.
Die Verfahrenswelt wäre ohne die Bezahlung von Gebühren nicht komplett. Hier sieht die elektronische Signatur mit der sogenannten „eps Online Überweisung“ eine „garantierte Zahlung“ vor, bei der die Zahlungsmeldung an die gebührenempfangende Verwaltungseinheit elektronisch signiert bestätigt wird und sogleich weiterverarbeitet werden kann (eps steht für e-payment standard).
Elektronische Zustellung
Der Kreis schließt sich mit der elektronischen Zustellung, die mit einer Spezifikation von 2004 auch kein neues Konzept ist. Auch hier ist die elektronische Signatur wichtig, zumindest zur Abholung der Schriftstücke. Denn auch hier kann die Identifikation beim elektronischen Zustellserver (dem elektronischen Postfach) über die Bürgerkarte/Handy-Signatur erfolgen. Die Behörde wiederum ist verpflichtet, elektronische Schriftstücke mit der sogenannten „Amtssignatur“ zu unterzeichnen. Diese ist einerseits schmuck anzusehen und andererseits auf den Schriftstücken der Behörde deutlich sichtbar anzubringen. Sie enthält die wichtigsten Daten der Signatur, mit denen wiederum ein elektronisches Schriftstück über einen Internetdienst verifiziert werden kann. Bei der elektronischen Zustellung gibt es also gleich mehrere Use-Cases, die auf die elektronische Signatur anwendbar sind.
Derzeit finden sich auf HELP.gv.at zwei Zustelldienste: „meinbrief.at“ (powered by Online Post und der Firma hpc dual) und der „Elektronische Zustelldienst“ des Bundesrechenzentrums. Von hpc dual findet sich ein Service namens „Brief.Butler“, eine serverseitige Software, die elektronische Schriftstücke automatisch aus dem elektronischen Zustelldienst abholt und an eine E-Mail-Adresse weiterleitet.
Soviel zu den Verwaltungsverfahren. Es gibt jedoch eine Vielzahl weiterer Online-Services, die sich nicht unbedingt an der Methodik des Verwaltungsverfahrens orientieren, aber dennoch eine sichere elektronische Identifikation und Authentifizierung benötigen. Eine Liste dieser Services - viele davon auch für die Wirtschaft - findet sich unter www.buergerkarte.at/anwendungen.de.php.
Auch die Anwendungen „E-Tresor“ und „PDF-Signatur“ sind wirtschaftlich relevant. So umfasst E-Tresor ein Bündel von Online-Services rund um die sichere Online-Verwahrung digitaler Dokumente, die von der Firma A-Trust angeboten werden www.e-tresor.at. Die Einstiegsvariante „Basis“ stellt das Unternehmen kostenfrei zur Verfügung. Nach Auskunft von Mag. Siegfried Gruber, Consultant von A-Trust, vertrauen derzeit rund 4.500 Personen diesem Service ihre Daten an.
Die PDF-Signatur erlaubt die elektronische Zeichnung von PDF-Dokumenten mit Hilfe einer eigenen Software, die Sie kostenlos über www.buergerkarte.at/pdf-signatur.de.php herunterladen können. Daneben gibt es auch ein Webservice, das diesen Dienst online ohne Installation zur Verfügung stellt. So können Unternehmen Verträge oder andere rechtswirksame Dokumente für den Versand per E-Mail unterzeichnen.




1/2012
8/2011


Alexandra Riegler arbeitet als freie Journalistin in den USA. Zu ihren Spezialgebieten zählen die Themen Technologie und Forschung. 