„Dass entgegen aller Expertenempfehlungen die österreichische Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in dieser Form vom Plenum des Nationalrats angenommen wurde, ist nur schwer nachvollziehbar“, kommentiert Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA, die Zustimmung des Nationalrats zur Implementierung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie.
So hätte ein genereller Richtervorbehalt die Grundrechtsproblematik abgemildert. „Die eingebrachten Nachbesserungen sind zwar bemüht, gehen aber nicht weit genug“, so der Branchenvertreter der österreichischen Internetwirtschaft, „Besonders bedauerlich ist, dass der Richtervorbehalt beim Zugriff auf die Vorratsdaten nicht generell vorgesehen ist.“
Damit wäre die Verhältnismäßigkeit der Datenzugriffe von einem unabhängigen Organ geprüft worden. Das hätte die enorme Grundrechtsproblematik der Vorratsdatenspeicherung zumindest etwas abgemildert“, erklärt Wildberger.
„Einziger Lichtblick ist, dass in einem Entschließungsantrag festgehalten wurde, etwaige Entschärfungen der Richtline durch die EU unmittelbar in die österreichische Rechtsordnung zu übernehmen“, schließt der ISPA Generalsekretär. Eine Überarbeitung des Gesetzes könnte daher infolge einer Richtlinienanpassung schon im Dezember notwendig werden.


1/2012
8/2011
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Lothar Lochmaier studierte nach einer Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann Sozial-und Wirtschaftsgeschichte sowie Politikwissenschaft in München, Madrid und Berlin. Heute arbeitet er als freiberuflicher Fach- und Wirtschaftsjournalist für diverse Print- und Online-Medien. Seine Schwerpunkte sind die Bereiche Informationstechnologie, Energiefragen und Managementthemen. 