Gemessen an anderen europäischen Großstädten fallen die Wohnungsmieten in Wien recht moderat aus. Dieses Wissen hilft einem aber nur dann weiter, wenn sich die Mietpreise einzelner Wohnungen in einer Stadt miteinander vergleichen lassen und dabei auch bestimmte Qualitätskriterien berücksichtigt werden. Schließlich macht es keinen Sinn, eine Substandard-Wohnung im Parterre einer Luxus-Dachterrassenwohnung gegenüber zu stellen.
Abhilfe schafft hier der Wiener Mietzinsrechner, der auf Initiative von Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig von der Magistratsabteilung 25 speziell für Altbauwohnungen zur Verfügung gestellt wird.
Die richtige Mietzinshöhe ermitteln
In vier Schritten lässt sich überprüfen, ob die Miete angemessen oder zu hoch ist. Entspricht die Mietzinshöhe für die Altbauimmobilie nicht den rechtlichen Vorgaben, kann man sich auf der Grundlage der Online-Berechnung an die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50) wenden.
Um die richtige Mietzinshöhe zu ermitteln, gibt man im ersten Schritt die Adresse ein, in der sich die Altbauwohnung befindet. Abgefragt werden in Schritt zwei Größe und Kategorie der Wohnung. Wissen muss man außerdem, wann der Mietvertrag unterzeichnet wurde, denn das Service-Tool hilft einem nur dann weiter, wenn der Mietvertrag nach dem 1. März 1994 abgeschlossen worden ist.
Anschließend geht es um die Kriterien, die den Wert einer Wohnung erhöhen oder mindern. Stockwerk, Lage, Lärm und "Extras" in Form von Balkon oder Waschküche beeinflussen das Ergebnis. Auf der Basis der eingegebenen Informationen errechnet das Online-Tool dann den Richtwertzins, der, wie es auf der Website heißt, als Nettobetrag ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer zu verstehen ist.
Der Richtwertzins kommt in Wien bei den Altbauwohnungen zur Anwendung, die vor dem 8. Mai 1945 errichtet wurden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, etwa Wohnungen der Kategorie A und B mit einer Nutzfläche von mehr als 130 Quadratmetern. Auch auf Wohnungen der Kategorie D und Wohnungen in Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, lässt sich der Richtwertzins nicht anwenden.




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Mag. Dominik Troger gehört seit 1992 zum MONITOR-Team. Er begann als News-Redakteur und betreute viele Jahre die MONITOR Weiterbildungsbeilage "Job Training". Seit dem Jahre 2000 war er als Chef vom Dienst tätig, mit Dezember 2009 übernahm er die Chefredaktion. 