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Wirtschaft

Kommentar von Conrad Gruber

REBOOT 2-2009 | Der gläseren Mitarbeiter

In Zeiten eines schwieriger werdenden Arbeitsmarktes wählen sich die Firmen ihre Mitarbeiter gewissenhafter aus. Das Internet spuckt so manche Profile über Bewerber aus.

Wer sich im Sturm und Drang seiner Jugend Social Networking-Seiten wie Facebook oder MySpace geöffnet und dort ein Sammelsurium seiner Einstellungen, Vorlieben und Meinungen hinterlassen hat, könnte später einmal auf den einen oder anderen Rechercheur einen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Vor allem die Recruitment-Abteilungen von größeren Unternehmen wollen nämlich genau wissen, mit wem sie es zu tun haben, wenn einmal ein attraktiver Posten zu vergeben ist. Und so kann es sein, dass der Personalchef schon einmal im Internet nachgucken lässt, wie sehr sich das persönliche Profil eines Bewerbers auf Facebook mit dem im Bewerbungsschreiben und Lebenslauf deckt - oder unterscheidet.

Deshalb sei allen, die es nötig haben, in Zukunft einen seriösen Eindruck zu machen, ins Stammbuch geschrieben, dass die Offenlegung der Persönlichkeit im Internet nicht ohne Risiko ist. Das gleiche gilt natürlich auch für Mitarbeiter eines Unternehmens, die die vorhandene Web-Infrastruktur für Dinge nutzen, für die sie nicht gedacht ist. Das beginnt beim Ebay-Surfen über das Aufrufen von diversen unangemessenen Seiten bis hin zum Web-Chat mit Freunden am Arbeitsplatz.

Wohl kaum ein Arbeitgeber wird etwas dagegen haben, wenn man einmal ein dringendes Online-Bankgeschäft am Dienstcomputer erledigt oder schnell einen Urlaubsflug bucht, aber es sollte immer bedacht werden: Es wird vom Dienstgeber geloggt, was das Zeug hält. Und wenn's darauf ankommt, sprechen die Beweise meist gegen den Angestellten.

Nun kann man dem entgegenhalten: Was geht es den Dienstgeber an, was der Mitarbeiter in Facebook treibt? Wozu sollte das Privatleben eines Bewerbers gar so interessant sein, wenn es um seine Qualifikationen und seine Eignung für den Job geht? Was schadet es der Firma, wenn der Computer ab und zu auch zur Zerstreuung genutzt wird, solange es nicht ausufert.

Man kann zu Recht sagen: Ein Dienstgeber ist ein Dienstgeber und nicht mehr. Er gibt Geld für Arbeitsleistung, und nach Dienstschluss ist Schluss mit dem Abhängigkeitsverhältnis. Solange der Mitarbeiter in seiner Freizeit nicht den Ruf des Unternehmens schädigt, Betriebsgeheimnisse per Firmenmail nach außen trägt oder sonstwie der Firma Nachteile zufügt, sollte kein Chef in der Privatsphäre des Mitarbeiters schnüffeln dürfen, sowie es auch der Datenschutz und das Dienstrecht vorsieht.

Nur leider sieht es in der Praxis anders aus. E-Mails werden in den meisten Firmen in Gigabyte-großen Datenbanken gespeichert und Internet-Logs angelegt. Man will sich halt "im Fall des Falles" absichern, heißt es von den Chefs. Welcher Chef allerdings kein Vertrauen in seine Belegschaft hat, der hat sich sowieso die Falschen ausgesucht.

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REBOOT - Kommentar von Conrad Gruber

Kommentar von Conrad Gruber - Die Monatsrückschau auf den österreichischen IT-Markt.

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