Ermittlung des Wahlergebnisses
Ein wichtiger Teil des Wahlsystems ist die Ermittlung des Wahlergebnisses. Es vollzieht die drei gesetzlich vorgeschriebenen Ermittlungsverfahren, welche wiederum auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden - im Regionalwahlkreis, im Landeswahlkreis und auf Bundesebene. "Hier besteht ein hoher Grad an Komplexität, da die einzelnen Ermittlungsverfahren aufeinander aufbauen und auch ineinander greifen", beschreibt Wenda. Auf der Bundesebene - im sogenannten "dritten Ermittlungsverfahren" - wird im Wahlsystem nach dem D´Hondtschen Höchstzahlverfahren die Überschreitung der 4%-Hürde ermittelt; auch die Ermittlung des Direktmandates im Regionalwahlkreis und der Vorzugsstimmen in den Regional- und in den Landeswahlkreisen kann elektronisch erfolgen.
Überlegungen für die Zukunft
Erste Überlegungen zur Etablierung einer zentralen österreichischen Wählerevidenz laufen. Das würde, den Wahlexperten folgend, auch für die Wähler Vorteile bringen, da wahlberechtigte Personen von überall in Österreich nachprüfen könnten, in welcher Wählerevidenz er/sie geführt sind und daher grundsätzlich auch überall wählen könnten. In diesem Bereich sei aber noch vieles zu klären, vor allem organisatorische und finanzielle Aspekte, aber auch der Datenschutz. Eine solche Klärung müsste auf breiter Basis erfolgen, wie Stein und Wenda hinzufügen. Ergänzend wird konstatiert, dass eine neue zentrale Wählerevidenz auch Vorteile für ein zukünftiges elektronisches Wählen hätte, sofern die gesetzlichen Grundlagen dafür vom Gesetzgeber geschaffen werden.
Die elektronische Wahl (E-Voting)

Während aus den USA kontroversielle Debatten über den Einsatz von Wahlmaschinen bekannt sind, wird in anderen Staaten bereits das Abstimmen und Wählen über das Internet vorangetrieben. In Estland werden seit 2005 politische Wahlen - rechtsverbindlich - über das Internet als zusätzlicher Wahlkanal ermöglicht. In der Schweiz soll das Abstimmen über das Internet bei Referenden und lokalen Wahlen, nach erfolgreichen Testläufen in einigen Kantonen, nun ausgeweitet werden. Im Gegensatz dazu wird in den Niederlanden aktuell Abstand vom elektronischen Wählen, sowohl mittels Wahlmaschine als auch über das Internet, genommen. Es gibt also keinen einheitlichen Trend. Die Wahlexperten des Innenministeriums sind aktiv in die internationale Diskussion zur elektronischen Stimmabgabe eingebunden. Über Organisationen wie den Europarat und die OSZE ist eine laufende Beobachtung und Mitgestaltung auf internationaler Ebene gegeben.
In Österreich ist das Thema des elektronischen Wählens auch schon länger präsent. Das Innenministerium bearbeitete E-Voting ausführlich im Jahr 2004 in einer Arbeitsgruppe, welche die rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekte des elektronischen Wählens zum Inhalt hatte. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe können unter www.bmi.gv.at/wahlen/e-voting.asp eingesehen werden. Darin wird die Variante des Wählens über das Internet, auch "Remote E-Voting" oder (früher) "I-Voting", genannt, und - im Falle der gesetzlichen Ermöglichung - eine stufenweise Einführung in Österreich vorgeschlagen. Wie in diesem Bericht ausgeführt wird "...sollte E-Voting vor einem Einsatz für bundesweite Wahlen, aber auch vor einem Einsatz bei Landtags- und Gemeinderatswahlen ausreichend erprobt werden. In Betracht kämen hierzu insbesondere Wahlen zu Kammern oder Interessensvertretungen."
Bei Interesse an diesem Thema empfiehlt sich auch der Blick in die einschlägigen Gesetze von Interessensvertretungen, welche das elektronische Wählen bereits gesetzlich ermöglicht haben - das Wirtschaftskammergesetz (WKG) (3) sowie das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG) (4). Das ORF-Gesetz spricht sogar von einer Verpflichtung zur "technisch" durchgeführten Wahl des Publikumsrats (5), diese wurde aber als Telefax-Wahl durchgeführt.
Echte Briefwahl als Wegbereiter?
Ein wichtiger Punkt für die mögliche Einführung von Internetwahlen war jedenfalls die Etablierung der echten Briefwahl im Inland und im Ausland durch die letzte Wahlrechtsreform. Dadurch ist die Dislozierung der wählenden Person von der Wahlkommission bereits zulässig, so wie dies auch bei einer Internetwahl der Fall wäre. Bei der Internetwahl kommen jedoch zusätzlich große Herausforderungen an die technische Sicherheit hinzu.
"Daher beraten internationale Expertengruppen entsprechende Grundvoraussetzungen und Standards, zum Beispiel der Europarat in seinen Empfehlungen", berichtet Gregor Wenda. Die "Recommendations" zu E-Voting des Europarats können ebenfalls auf der Webseite des Innenministeriums aufgerufen werden. Ein weiterer Hinweis auf Vorarbeiten zur Gewährleistung von technischer Sicherheit bei Internetwahlen ist das Common Criteria Schutzprofil für Wahlsoftware-Lösungen, welches - vom deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeitet - seit 2008 in erster Version als Mindestanforderung an Wahlsysteme vorliegt (www.bsi.de/cc/pplist/pplist.htm#PP0037).
Eine international besetzte Konferenz tagte dieses Jahr bereits zum dritten Mal zum Thema E-Voting in Bregenz (www.e-voting.cc/topics/conference2008). Für interessierte Personen stehen zudem zwei österreichische Webseiten zur Verfügung - www.e-voting.at und www.e-voting.cc.
(1) geheim, allgemein, frei, persönlich, gleich, unmittelbar
(2) §3 Absatz 4 des Wählerevidenzgesetzes 1973
(3) vor allem § 73 Absatz 1 sowie §74 Absatz 2ff WKG
(4) vor allem § 34 Absatz 4ff HSG
(5) § 28 Absatz 9 ORF-G



1/2012
8/2011
7/2011


Dunja Koelwel ist freie Journalistin in München. Die studierte Juristin arbeitet für Verlage und Agenturen und betreut vor allem die Themen Internet und Business-Software aus einem strategisch- wirtschaftlichen Blickwinkel. 