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Wirtschaft

Kommentar von Conrad Gruber

REBOOT 6-2008

Die Fußballwelt steht bald Kopf, und da werden unter anderem auch die vielen Goals, die Österreichs Team bekommen wird, übers Handy-TV übertragen werden. Zahlt man dafür eigentlich Rundfunkgebühr?

Die Diskussion mutet etwas befremdlich an: Eigentlich ist die Übertragung von Rundfunksendungen, sofern sie vom ORF kommen, in Österreich gebührenpflichtig und sollte beim Gebühren-Inkasso-Service (GIS) gemeldet werden. Wie jeder weiß, fallen Fernseher und Radios zuhause und im Büro unter diese GIS-Pflicht, und wer braver Bürger ist, zahlt dem Staatsfunk halt seinen Obolus, damit er weiter staatsfunken kann, nicht soviel Werbung senden muss und seinem öffentlich-rechtlichen Kulturauftrag nachkommen darf.

So weit, so gut. Geht es aber nach den heimischen Mobilfunk- und Contentfirmen, ist der Fernseher zuhause sowieso schon ein Relikt aus grauer technischer Vorzeit. Die Zukunft gehört nämlich dem Handy-TV oder DVB-H, also der Übertragung von Fernsehinhalten auf ein dafür geeignetes Mobiltelefon. Die diesbezügliche Lizenzvergabe ist in Österreich schon vollzogen, derzeit laufen die bei solchen Ausschreibungen üblichen Klagen.

Wenn also alles gut geht, werden wir die heurige EM, wohlfeil von der ORF-Kamera aufgenommen, auch am Handy genießen können, aber hoppla: Was sagt eigentlich die GIS dazu?

Der offizielle Wortlaut ist, dass bei der Verwendung von DVB-H- oder UMTS-Mobiltelefonien (egal, ob sie echtes Handy-TV oder Streaming empfangen) solange keine Gebühr anfällt, solange die Geräte "mobil" verwendet werden. Das ist soweit noch verständlich. Wenn sie allerdings "an fixen Standorten wie Wohnungen oder Häusern" betrieben werden, besteht laut GIS wiederum Meldepflicht. Wenn man also zuhause das Handy beim TV-Gucken in der Hand herumträgt, kann man folglich argumentieren, dass man es sozusagen "mobil" betreibt, wenn man das Gerät aber zum Beispiel an die Wand nagelt oder in einer Halterung auf die TV-Kommode stellt, dann gilt es als mehr oder weniger "fix betrieben" und man müsste sofort ein GIS-Meldeformular ausfüllen - sofern man kein anderes TV oder Radio zuhause stehen hat.

Aus diesen Bestimmungen geht in Wirklichkeit hervor, dass es vollkommen egal ist, wenn man sein Handy-TV nicht anmeldet. Der ORF stößt mit der Kontrolle dieser neuartigen Empfangsmöglichkeit nämlich an seine überwachungstechnischen Grenzen. Dasselbe trifft im Übrigen auch auf Notebooks mit TV-Karte zu.

Allerdings sei zu alledem "eine eindeutige Regelung" in Vorbereitung, heißt es von der GIS. Denn schließlich seien solche neuen Möglichkeiten ja "offen für Missbrauch". Das wollen wir hier einmal so unkommentiert stehen lassen.

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REBOOT - Kommentar von Conrad Gruber

Kommentar von Conrad Gruber - Die Monatsrückschau auf den österreichischen IT-Markt.

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Dr. Manfred Wöhrl

Dr. Manfred Wöhrl ist Geschäftsführer der R.I.C.S. EDV-GmbH (Research Institute for Computer Science, www.rics.at), spezialisiert auf Securitychecks und Security-Consulting. ..mehr..

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