
Ein elektronischer Marktplatz ohne Grenzen"Ein Durchbruch zu einer wirklich weltweit vernetzten Wirtschaft erfordert die Vereinbarung von gesetzlichen Regeln, technischen Lösungen und der Geschäftstätigkeit auf einer globalen Ebene."![]() Martin Bangemann, Mitglied der EU-Kommission Informations- und Kommunikationstechnologien verlagern einen zunehmenden Anteil der Weltwirtschaft in den Online-Bereich. Prognosen sagen, daß Electronic Commerce im Jahr 2002 ein Volumen von über 300 Milliarden ECU erreichen wird. Die Folgen: Nicht nur die Gewohnheiten der Verbraucher verändern sich, sondern auch die Geschäftspraktiken. Eine weltweit vernetzte Kommunikation erlaubt einzelnen Personen und Unternehmen, eine allgegenwärtige Präsenz zu etablieren. Sie können auf geographisch weit von ihrem Firmensitz entfernt gelegene Märkte zugreifen. Das bietet Chancen für neue Geschäftsformen, wobei kleine Firmen ebenso wie große multinationale Konzerne über ein weltweites Netzwerk Forschung, Produktion, Montage und Vertrieb miteinander verbinden können. Die Tatsache, daß Wirtschaftsaktivitäten zunehmend in den Online-Bereich verlagert werden, führt dazu, daß die Kommunikationstechnik die Wirtschaft sogar noch enger zusammenführt. Während die technologischen Entwicklungen mit hohem Tempo voranschreiten, versuchen die Verantwortlichen in den nationalen Regierungen und internationalen Organisationen die gesetzlichen Regeln von gestern an die Anforderungen der heutigen Welt anzupassen - oft viel zu langsam. Die in den Märkten tätigen Unternehmen versuchen die Politiker davon zu überzeugen, daß sie in vielen Fällen sich selbst die Regeln geben, sie durchsetzen und international steuern. Wo solche Meinungsverschiedenheiten auftauchen, werden traditionelle gesetzliche Regeln und Mechanismen zu ihrer Durchsetzung benötigt. Sie müssen - angepaßt an einen Markt ohne Grenzen - vor allem die Interessen der Verbraucher und der Öffentlichkeit schützen. Kurz gesagt, ein Durchbruch zu einer wirklich weltweit vernetzten Wirtschaft erfordert eine Abstimmung der gesetzlichen Regeln, technischen Lösungen und der Geschäftstätigkeit auf einer globalen Ebene. Die technischen Möglichkeiten des Internet beginnen bereits die gesetzlichen Bestimmungen in verschiedenen Bereichen auf die Probe zu stellen (etwa geistiges Eigentum und Datenschutz). Und zugleich legen sie die Unterschiede in den nationalen Gesetzgebungen offen. Zum Beispiel erlaubt die Technologie, geistiges Eigentum relativ einfach zu kopieren und weltweit zu übertragen. Als Folge davon verursachen unterschiedliche Auslegungen der gesetzlichen Schutzbestimmungen eine potentielle Bedrohung für die Inhaber von Rechten. Eine internationale Vereinbarung der gesetzlichen Bestimmungen für den Verbraucherschutz - vor allem bei Haftpflicht und Schadensersatz - muß noch geschaffen werden. Ein Bereich von besonderem Interesse betrifft den Schutz persönlicher Daten. Weil hier noch eine internationale Vereinbarung fehlt, könnte daher der grenzüberschreitende elektronische Handel behindert und die Bürger von der weltweiten Kommunikation abgeschreckt werden. Der offene Zugang zu Inhalten jeder Art weckt das öffentliche Interesse und besitzt auch zahlreiche soziale, kulturelle und wirtschaftliche Auswirkungen. Die Unterschiede in nationalen oder regionalen Kulturen sowie moralischen und ethischen Vorschriften könnten zu äußerst unterschiedlichen Gesetzen führen, was wiederum zahlreiche Probleme verursacht - zum Beispiel für die Werbung, ein wichtiger Bereich des Online-Marktes. Einige von diesen Folgen haben bereits nationale und regionale Reaktionen geweckt. Sie rufen eine wachsende Zahl von internationalen Organisationen auf den Plan (z.B. World Trade Organisation [WTO] ( http://www.wto.org), International Telecommunication Union [ITU] ( http://www.itu.ch), World Intellectual Property Organisation [WIPO] ( http://www.wipo.org), Organisation for Economic Co-operation and Development [OECD] ( http://www.oecd.org) sowie Körperschaften der Industrie (z. B. Internet Society [ISOC] ( http://www.isoc.org), Internet Engineering Task Force [IETF] ( http://www.ietf.org), World Wide Web Consortium [W3C] ( http://www.w3.org) und Internet Law and Policy Forum [ILPF] ( http://www.ilpf.org). Die multinationalen Rahmenwerke entwickeln sich und auch bilaterale Treffen mit den wichtigsten internationalen Partnern der Europäischen Union (EU) (http://europa.eu.int), der Europäischen Kommission (EC) (http://europa.eu.int/en/comm.html) - das Exekutivorgan der EU- finden statt. Dort wird eine Politik entwickelt, die den Europäischen Markt für den Electronic Commerce vorbereitet. Zwei Direktiven wurden von der EU verabschiedet, die ein umfassendes gesetzliches Rahmenwerk für den Schutz der persönlichen Daten des einzelnen anbieten. Im April 1997 startete die Initiative der EU zum Electronic Commerce, ihr folgte eine Konferenz zum Thema Global Information Networks (http://www2.echo.1u/bonn/conference.html) in Bonn (Juli 1997). Dort unterzeichneten 29 Minister eine Erklärung zu gemeinsamen Zielen. Die Europäische Kommission hat ebenfalls kürzlich ihre Vorstellungen zur Verschlüsselung und der digitalen Unterschrift vorgelegt. Dies unterstreicht die Bedeutung der Bemühungen der nach internationalem Recht verbindlichen Gültigkeit der elektronischen Identifizierung im weltweiten Electronic Commerce. Ein Vorschlag für eine Direktive zum Copyright, angepaßt an die elektronische Umgebung, wurde ebenfalls kürzlich von der Europäischen Kommission herausgegeben. Für den Bereich der Inhalte wurden zahlreiche Erklärungen veröffentlicht, die sich auf den Schutz von Minderjährigen und die Würde des Menschen beziehen sowie auf illegale oder kriminelle Angebote im Internet. In einer Welt ohne Grenzen verlangen globale Probleme nach globalen ebenso wie nach nationalen oder regionalen Lösungen. Und schließlich müssen diese auf internationalem Niveau abgestimmt werden. Daher ist es äußerst wichtig, daß nationale, regionale und internationale Rahmenbedingungen richtig koordiniert werden. Der Bedarf an besser koordinierten Gesetzesvorschlägen ist nötig wegen der Vielzahl der beteiligten Mitwirkenden und ihrer wechselnden Verantwortung (Regierungen, internationale Organisationen, freie Verbände und die Privatwirtschaft). Vor allem der private Bereich sollte ermutigt werden, enger mit Verbrauchern und Politikern zusammenzuarbeiten. Auch sollte er aktiv in den Prozeß eingebunden sein, Probleme zu identifizieren, sowie koordinierte und zielgerichtete Mechanismen zu entwickeln, um diese zu lösen. In Abhängigkeit davon wären Maßnahmen denkbar, angefangen von einer Selbstregulierung der Industrie, über Anwender-Verhaltenscodes und gegenseitiger Anerkennung, bis hin zu - in einigen Fällen - gesetzlich verpflichtenden internationalen Übereinkünften, die etwa mit denen der WTO übereinstimmen. Eine verbesserte Koordination der internationalen Gesetzesvorschläge könnte dazu beitragen, daß Unklarheiten, Doppelungen oder Überschneidungen verhindert würden. Sie könnte helfen, bestehende Rechtslücken zu füllen, die noch in den internationalen Rahmenvereinbarungen bestehen. Ich glaube, daß die internationale Koordination auch die Anzahl der Vorschriften verringern und unklare, nicht übereinstimmende Regeln sowie eine Marktfragmentierung verhindern helfen würde. In dem neuesten Bericht "Communication on Globalisation and the Information Society: The Need for Strengthened International Coordination", den Sir Leon Brittan und ich der Europäischen Kommission vorstellten, versuchten wir eine internationale Debatte über die Koordination der bestehenden Körperschaften anzuregen (http://www.ispo.cec.be/elf/policy/com9850en.html und http://www.ispo.cec.be/eif/com9850.html). Es geht nicht darum, eine neue Organisation zu gründen, wie manche befürchtet haben. Auf lange Sicht könnte dies zu einer unverbindlichen Vereinbarung in Form einer internationalen Charta führen. Bis dahin wird die Europäische Kommission die Handelspartner und internationalen Organisationen von der Bedeutung dieser Charta zu überzeugen versuchen. Deshalb ist in dieser Angelegenheit eine internationale Ministerrunde notwendig. Als ersten Schritt schlagen wir vor, daß ein Spitzengespräch von führenden Industriellen stattfinden sollte. Dort identifizieren Experten die drängenden Aufgaben und entwickeln wirksame Mechanismen, um sie koordiniert auf internationaler Ebene zu lösen. Vor allem die Privatwirtschaft muß Regierungen und Anwendern vorführen, daß die Selbstregulierung eine effektive Lösung der verschiedenen Aufgaben darstellt. Damit könnten unnötige Regulierungen verhindert werden. Das Gespräch am Runden Tisch ist eine Chance für die internationale Industrie und die Organisationen im privaten Bereich, um sich der Herausforderung zu stellen. Ich hoffe daher vor allem, daß diese Gruppen diese Initiative unterstützen. Martin Bangemann (
bttp:europa.eu.int/en/comm/20c/bange.html) ist Mitglied der Europäischen Kommission und dort verantwortlich für den Bereich "Industrial Affairs
and Information and Telecommunications Technologies". Kommentare und Anmerkungen zu seinen Vorschlägen: |